Asiatischer Laubholzbockkäfer: Weiterhin intensive Kontrollen

Bern, 12.11.2012 - Der Asiatische Laubholzbockkäfer, ein besonders gefährlicher Schädling, der fast alle Laubbaumarten befallen kann, tauchte 2011 erstmals auch in der Schweiz auf. Seither wurden Käfer oder Larven in sieben Kantonen gefunden. In den meisten Fällen gelangten sie in Verpackungsholz von Steinimporten aus Asien in die Schweiz. In Winterthur wurden jedoch im Juli 2012 auch lebende Bäume in grösserem Ausmass befallen. Seit Juli 2012 werden Steinimporte in die Schweiz strenger kontrolliert. Dabei wurden rund 8 Prozent der kontrollierten Container beanstandet (Stand 2. November 2012). Der Bund erarbeitet zurzeit eine nationale Bekämpfungsstrategie.

2012 wurden in verschiedenen Kantonen Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis Motschulsky) gefunden (siehe auch Kasten). Seit dem ersten Auftauchen einzelner Käfer dieses besonders gefährlichen Schädling im Herbst 2011 in den Kantonen Freiburg und Thurgau haben fünf weitere Kantone Anoplophora-Fälle gemeldet. Und zwar Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Bern, Luzern und Zürich. Insgesamt wurden bisher in der Schweiz mindestens rund 145 lebende und 7 tote Asiatische Laubholzbockkäfer und zahlreiche Larven festgestellt.

In den meisten Fällen befanden sie sich in Verpackungsholz von Steinprodukteimporten aus Asien. Der grösste Befall trat im Juli 2012 an lebenden Bäumen in Winterthur auf. Dort mussten in einer Allee notfallmässig über 60 Bäume gefällt, das Holz gehäckselt und in der Kehrrichtverbrennungsanlage vernichtet werden. Die Bäume im Umkreis von rund zwei Kilometern werden während der nächsten vier Jahre regelmässig kontrolliert. Bei Verdachtsfällen kommen auch speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.

Dort, wo bereits Käfer oder Larven gefunden worden sind, wird im Winter ebenfalls eine Kontrolle durchgeführt. Dann können in den Baumstämmen überwinternde Larven aufgespürt werden. Im Frühling, wenn der Ausflug der Käfer beginnt, wird die Überwachung wieder intensiviert.

Meldepflicht für Steinimporte wirkt

Seit dem 9. Juli 2012 ist eine landesweite Meldepflicht für Steinimporte aus Drittländern (Nicht EU-Länder) und aus dem EU-Land Portugal in Kraft. Kontrolleure des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes, der von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführt wird, kontrollieren das Verpackungsmaterial und geben die Importe frei, sofern sie einwandfrei sind. So soll verhindert werden, dass weitere Asiatische Laubholzbockkäfer in die Schweiz eingeschleppt werden.

Die verstärkten Kontrollen am Hafen in Birsfelden sind nach Einschätzung des BAFU wirksam. Bis am 2. November 2012 wurden insgesamt rund 259 Importlieferungen mit 617 Containern kontrolliert. 21 Lieferungen mit 48 Containern wurden beanstandet, weil der ISPM15 Standard nicht eingehalten worden war. Dieser Standard verlangt von den exportierenden Ländern eine thermische Behandlung des Verpackungsholzes, bei der allfällige Laubholzbockkäfer oder deren Larven abgetötet werden. Es wurden aber auch etliche Paletten gefunden, die zwar als behandelt gekennzeichnet waren, aber trotzdem lebende Käferlarven enthielten. Das beanstandete Verpackungsmaterial wurde vernichtet.

Zurzeit prüft der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst, ob die Meldepflicht, die heute nur für Steinimporte aus Drittländern (Nicht EU-Länder) und aus dem EU-Land Portugal gilt, auf weitere Waren ausgedehnt werden soll, die mit Holzverpackungen aus Risikoländern importiert werden, speziell aus dem asiatischen Raum.

Informationsmassnahmen greifen

Die Kantone sind gesetzlich zuständig, die Gesundheit ihrer Wälder zu kontrollieren und dem Bund Befälle durch meldepflichtige Quarantäneorganismen zu melden. Zurzeit erarbeitet das BAFU eine nationale Bekämpfungsstrategie gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer sowie eine Richtlinie dazu. In einer nationalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des EPSD arbeiten auch die Kantone intensiv mit. Ziel ist die Tilgung aller Befallsherde.

Um möglichst viele Verdachtsfälle zu finden, haben Bund und Kantone Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Diese zeigen Wirkung: In den letzten Wochen sind deutlich mehr Meldungen und Anfragen bei den Bundesfachstellen und den kantonalen Behörden eingegangen. Dadurch haben auch die Bestimmungsarbeiten, die an der Eidg. Forschungsanstalt WSL in Birmensdorf durchgeführt werden, stark zugenommen.


KASTEN
Der Asiatische Laubholzbockkäfer

Der Asiatische Laubholzbockkäfer zählt zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen. Er wird vor allem mit Verpackungsholz aus dem asiatischen Raum eingeschleppt. Der Käfer ist gemäss der Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus, der nicht in die Schweiz gebracht und verbreitet werden darf und der konsequent bekämpft werden muss. Er ist besonders gefährlich, weil er zwar Bergahorn und Weide bevorzugt, aber nahezu alle Laubholzarten gefährdet und vorwiegend gesunde Bäume befällt. Einmal befallene Bäume sterben in der Regel innerhalb weniger Jahre ab, ohne dass sich dieser Prozess aufhalten lässt. Es besteht die Gefahr, dass der Schädling in öffentlichen Pärken, in landwirtschaftlichen Obstkulturen und im Wald, grosse wirtschaftliche und ökologische Schäden anrichtet.

Wer einen verdächtigen Käfer sieht, sollte ihn fangen, wenn möglich lebendig in einen fest verschliessbaren Behälter (Glas mit Deckel; keine Plastiksäcke) geben, nach Möglichkeit fotografieren und dann umgehend die zuständige kantonale Pflanzenschutzstelle informieren. Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist meist glänzend schwarz mit über den Körper verteilten hellen Flecken. Er ist relativ leicht zu unterscheiden von den meisten einheimischen Bockkäferarten, von denen einige europaweit bedroht und geschützt sind.

Foto: Die Eidg. Forschungsanstalt WSL stellt das Bildmaterial zur Bebilderung von Presseartikeln im Zusammenhang mit dieser Medienmitteilung kostenfrei zur Verfügung. Eine Übernahme des Bildes in Bilddatenbanken und ein Verkauf des Bildes durch Dritte ist nicht gestattet.


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