Bundesrat beschliesst neue Massnahmen zum Schutz vor Chemikalien

Bern, 08.11.2012 - Um ein hohes Schutzniveau der Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen und technische Handelshemmnisse zu vermeiden, hat der Bundesrat die Chemikalienverordnung (ChemV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an die Entwicklung der europäischen Gesetzgebung angeglichen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Dezember 2012 in Kraft. Dank einer harmonisierten Kennzeichnung werden die Chemikalien ohne Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zirkulieren können. Zudem müssen Stoffe, die in der EU als "besonders besorgniserregend" eingestuft sind, in der Schweiz die gleichen Anforderungen erfüllen.

Der Bundesrat hat gestützt auf die europäische Chemikaliengesetzgebung Anpassungen an der schweizerischen Gesetzgebung vorgenommen. Dabei geht es insbesondere darum, die schweizerischen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Einführung des harmonisierten Systems der Gefahrenkennzeichnung und der Verbote für bestimmte chemische Stoffe sowie der Regelung von "besonders besorgniserregenden" Stoffen an die europäische Regelung anzupassen. Die revidierten Verordnungen (ChemV und ChemRRV) treten am 1. Dezember 2012 in Kraft.

Eine neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien soll schrittweise eingeführt werden und ab Juni 2015 für alle Chemikalien obligatorisch werden, gleich wie in der EU. Dazu werden die Chemikalien mit neuen Gefahrensymbolen gekennzeichnet. Um die Konsumentinnen und Konsumenten auf die Veränderungen auf den Verpackungen aufmerksam zu machen, haben die Behörden eine nationale Informationskampagne mit dem Titel "Genau geschaut - gut geschützt" lanciert (www.cheminfo.ch).

Bestimmungen für die Stoffe, die in der Zukunft möglicherweise ersetzt werden

Die europäische Liste der Stoffe, die als "besonders besorgniserregend" (die z.B. krebserzeugend sind oder sehr lange in der Umwelt verbleiben) eingestuft werden, wird in die ChemV aufgenommen. Auf europäischer Ebene werden diese Stoffe einer vertieften Risikobeurteilung unterzogen und eventuell als zulassungspflichtig erklärt, wobei die Zulassung zeitlich befristet ist, bevor die Stoffe ganz verboten werden.

Anwendung der europäischen REACH-Verordnung

Mit der Revision der ChemRRV sollen die Bestimmungen für eine Zulassungspflicht gewisser "besonders besorgniserregender" Stoffe, die in der Europäischen REACH-Verordnung aufgeführt sind, übernommen werden. Das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe ist verboten, ausser es wird eine Ausnahmeregelung verlangt und von der Europäischen Kommission oder den Schweizer Behörden bewilligt. Zurzeit sind 14 Stoffe betroffen, insbesondere solche, die als Weichmacher verwendet werden.

Die neuen europäischen Verbote betreffend Erzeugnisse, die Stoffe enthalten wie Cadmium, ein in gewissen Kunststoffen verwendetes Schwermetall, oder Dichlormethan, das zur Farbentfernung verwendet wird, werden in die ChemRRV aufgenommen.

Ausserdem werden gewisse bereits bestehende Einschränkungen an die europäische oder internationale Regelung angepasst, so beispielsweise:

  • die Einschränkungen für die Verwendung von Schwermetallen und flammenhemmenden Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten, insbesondere deren Ausdehnung auf andere Gerätekategorien,
  • die Verbote und Ausnahmen betreffend persistente organische Schadstoffe.

Im Jahr 2010 hat der Bundesrat entschieden, mit der EU ein Abkommen über die Sicherheit von Chemikalien auszuhandeln (REACH). Die europäische REACH-Verordnung trägt in der EU dazu bei, den Schutz der durch Chemikalien verursachten Risiken deutlich zu verbessern. Der Bundesrat hat entschieden, die ChemV und die ChemRRV an die für den Gesundheits- und Umweltschutz entscheidenden Elemente der europäischen Gesetzgebung anzupassen.


Adresse für Rückfragen

Für Fragen zur ChemV: Bundesamt für Gesundheit, Eva van Beek, Sektion Kommunikation, Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch

Für Fragen zur ChemRRV: Bundesamt für Umwelt BAFU, Andreas Weber, Sektion Industriechemikalien, Tel. 031 322 68 59



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Der Bundesrat
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