Steuerung der Zulassung von Spezialärzten: Vernehmlassung abgeschlossen

Bern, 05.11.2012 - Der Vorsteher des Eidg. Departements des Innern (EDI), Bundesrat Alain Berset, hat heute die Vernehmlassung der Gesetzesvorlage zur Zulassung von Spezialärzten im Rahmen einer Konferenz in Bern abgeschlossen. Die Botschaft sollte in der Frühlingssession 2013 vom Parlament behandelt werden.

Seit Anfang dieses Jahres hat die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die eine Nummer zur Abrechnung zu Lasten der Krankenpflegeversicherung beantragen, erheblich zugenommen. Damit die Zahl nicht unbeschränkt steigt, schlägt der Bundesrat vor, die Zulassungsbeschränkung auf drei Jahre befristet wieder einzuführen. Mit dieser Massnahme können die Kantone die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte wieder steuern.

Damit die befristete Regelung bereits im ersten Semester des nächsten Jahres in Kraft treten kann, hat der Bundesrat die Frist für die Vernehmlassung verkürzt. Sie wurde am 24. Oktober eröffnet, und die insgesamt 72 direkt angeschriebenen Vernehmlassungsteilnehmer hatten bis heute Zeit, ihre Stellungnahmen entweder schriftlich einzureichen oder an der Konferenz in Bern mündlich zu vertreten. Zur Vernehmlassung eingeladen waren die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft. Zudem konnten die Konsumentenverbände, die Organisationen des Gesundheitswesens und andere interessierte Kreise zur Vorlage Stellung nehmen.

Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmer äusserte sich schriftlich. Ein Fünftel der eingeladenen Organisationen vertrat ihre Standpunkte direkt an der Sitzung unter der Leitung von Bundesrat Alain Berset in Bern.

Das EDI wird die Stellungnahmen nun auswerten und dem Parlament die Botschaft bis zur Wintersession im Dringlichkeitsverfahren unterbreiten. In der kommenden Wintersession erfolgt die Zuteilung des Geschäftes an die zuständige Kommission eines der beiden Räte. Geplant ist, dass beide Räte die Vorlage in der nächsten Frühjahrssession verabschieden und diese auf den 1. April 2013 in Kraft treten kann.


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