Prüfung von Gefahrgut-Behältern: Bundesrat lässt Privatfirmen zu

Bern, 31.10.2012 - Behälter für den Transport von gefährlichen Stoffen - so genannte Gefahrgutumschliessungen - sollen neu durch private Unternehmen geprüft werden. Bisher war das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat für solche Prüfungen zuständig. Die Änderung tritt per 1. Januar 2013 in Kraft.

1999 wurde in der EU das Zulassungssystem für die ortsbeweglichen Druckgeräte - Behälter für den Transport unter Druck stehender Gase und Flüssigkeiten - neu geregelt und ein so genanntes Konformitätsbewertungssystem eingeführt. Mit einer neuen und der Revision bestehender Verordnungen übernimmt die Schweiz nun diese EU-Richtlinie. Gleichzeitig wird das Konformitätsbewertungssystem auch für die anderen Gefahrgutumschliessungen wie zum Beispiel Fässer, Container oder Tanks eingeführt. Kern der neuen Regelungen ist, dass anstelle der bisher zuständigen Behörde private Unternehmungen die Prüfungen durchführen, welche durch die internationalen und nationalen Regelwerke vorgeschrieben sind. Betroffen sind sowohl Transporte auf der Strasse, als auch solche auf der Schiene und per Seilbahn.

Unternehmen, die Gefahrgutumschliessungen prüfen wollen, müssen sich akkreditieren und bezeichnen lassen. Wenn diese Unternehmen auch Druckgeräte für Transporte prüfen wollen, benötigen sie zudem eine Notifizierung bei der EU. Damit den Schweizer Unternehmen, die sich als Konformitätsbewertungsstellen auf dem nationalen und internationalen Markt betätigen wollen, genügend Zeit für Akkreditierung, Bezeichnung und Notifizierung zur Verfügung steht, wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr festgelegt. Während dieser Übergangsfrist werden die Prüfungen weiterhin durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat durchgeführt.

Mit der Einführung der Konformitätsbewertung fallen für die Behörden neue Aufgaben an. Dazu gehören die Bezeichnung der Konformitätsbewertungsstellen und die Marktüberwachung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird für die Bezeichnung zuständig sein, das Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen und des Marktes.

Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Bezeichnete Konformitätsbewertungsstellen können ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2014 aufnehmen.


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