Keine Rückschritte bei der Fristenregelung: Klare Ablehnung der Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» durch die EKF

Bern, 30.10.2012 - Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF lehnt die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» klar ab und unterstützt damit die Haltung des Bundesrates, der die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Die Initiative stellt einen Rückschritt für die Rechte der Frauen in der Schweiz dar, der inakzeptabel ist. Die erst im Jahr 2002 vom Volk angenommene Fristenregelung hat sich in der Praxis sehr gut bewährt und darf nicht in Frage gestellt werden.

Mit einem Ja-Anteil von mehr als 72 Prozent sprachen sich die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 2. Juni 2002 deutlich für die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch aus. Die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bildete dabei einen expliziten Bestandteil der Abstimmungsvorlage. Heute steht fest, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den vergangenen zehn Jahren nicht gestiegen ist und die Abbruchrate in der Schweiz die niedrigste in ganz Europa ist. Damit hat sich die Fristenregelung bewährt.

Das Initiativkomitee «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» will mit der Privatisierung der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen das Gesundheitswesen entlasten und die Abtreibungsrate senken. Die EKF hält demgegenüber fest, dass eine Annahme dieser Initiative nicht zu einer Kostensenkung, sondern zu einer Stigmatisierung der legalen Schwangerschaftsabbrüche führen würde.

Die Gesundheit der Frauen darf nicht gefährdet werden
Im Fall einer Annahme der Initiative wird finanziell oder sozial benachteiligten Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch erschwert. Dies bedeutet eine Gefährdung der Gesundheit dieser Frauen. Bei einer Entscheidung von solcher Tragweite darf es nicht sein, dass sich einige eine aus medizinischer Sicht sichere Abtreibung leisten können, andere aber nicht.

Es droht eine Aushöhlung der Rechte der Frauen
Die Verantwortung für eine ungewollte Schwangerschaft würde erneut allein auf die Frauen abgewälzt. Die Initiative entlässt die Männer aus der finanziellen Mitverantwortung und diskriminiert damit direkt die Frauen. Dies verstösst gegen Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung und ist auch unter dem Blickwinkel des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau CEDAW problematisch.

Die Kosteneinsparung für die Allgemeinheit wäre gering
Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche fallen im Vergleich zur Gesamtheit der Versicherungsleistungen nicht ins Gewicht. Die Kosteneinsparungen stehen in keinem Verhältnis zur Belastung, die den Frauen aufgebürdet würde.

Keine Stigmatisierung legaler Abtreibungen
Gemäss eigenen Aussagen will das Initiativkomitee verhindern, dass Versicherte moralisch «fragwürdige» Leistungen mitfinanzieren müssen. Die EKF erachtet es als gefährlich und falsch, das Kriterium «Moral» in Leistungen der solidarischen Krankenversicherung einfliessen zu lassen.


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Elisabeth Keller, Geschäftsführerin EKF, Tel. 031 322 92 76



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