Totalrevision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens
Bern, 24.10.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Totalrevision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VöB) verabschiedet. Diese tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Verordnung bezweckt, wirtschaftlich effiziente, rechtmässige und nachhaltige Beschaffungen der Bundesverwaltung sicherzustellen.
Mit der totalrevidierten Org-VöB wird insbesondere die Grundlage für den Aufbau eines bundesweiten Beschaffungscontrollings geschaffen. Dieses ist ein Führungsinstrument zur Steuerung der Zielerreichung bei der Beschaffung von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen auf allen Stufen der Bundesverwaltung.
Aufgrund einer regelmässigen Berichterstattung wird der Bundesrat mit dem Beschaffungscontrolling in die Lage versetzt, departementsübergreifend die Ordnungsmässigkeit und Nachhaltigkeit der Beschaffungen zu überwachen und zu steuern.
Das Beschaffungscontrolling stützt sich auf folgende IT-basierte Instrumente ab:
- ein Vertragsmanagementtool, das künftig gezielte Auswertungen von Beschaffungsverträgen ermöglicht,
- die Statistik Beschaffungszahlungen, in der die getätigten Zahlungen erfasst werden und
- das Monitoring nachhaltige Beschaffung, welches die Berichterstattung über die Einhaltung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte bei Beschaffungen ermöglicht.
Mit diesen drei Instrumenten wird es künftig möglich sein, genaue Daten über die Beschaffungen auf Bundesebene zu liefern und aktuelle Auswertungen vorzunehmen. Es wird nachvollziehbar, wer was bei welchem Anbieter gestützt auf welches Verfahren beschafft hat, welche Verträge dazu abgeschlossen und welche Zahlungen geleistet wurden.
Anlässlich der Revision der Org-VöB wurden auch weitere Regelungen angepasst. Insbesondere wurden einige Zuständigkeiten neu oder ausführlicher geregelt.
Die totalrevidierte Org-VöB tritt per 1. Januar 2013 in Kraft.
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Jonas Spirig, Kommunikation BBL,
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