Integrationsförderung: Jahresbericht 2011

Bern, 17.10.2012 - Der Bund hat die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in den Kantonen 2011 mit rund 36 Millionen Franken unterstützt. Zudem investierte er 16 Millionen in die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Gefördert wurden damit der Spracherwerb, die Vermittlung von interkulturellen Übersetzern, die soziale und berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten sowie besonders innovative Projekte. Dies geht aus dem Jahresbericht 2011 zur „Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen“ hervor, den der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat.

Das Bundesamt für Migration (BFM) unterstützte mit rund 16 Millionen Franken die spezifische Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Dies erlaubte den Kantonen unter anderem, die bestehenden Sprachförderungsmassnahmen weiter auszubauen und das Angebot zu konsolidieren. Zudem vermittelten 15 Stellen für interkulturelles Übersetzen rund 150‘000 Stunden Übersetzung. Und die 30 Kompetenzzentren für Integration setzten ihre Beratungs- und Informationsarbeit fort.

Das BFM unterstützte des Weiteren rund 100 innovative Projekte zur Sprach- und Frühförderung sowie zur beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten. Die Projekte sind alle von überregionaler oder nationaler Tragweite. So wurden etwa für die Sprachförderung einheitliche Lernziele in den drei Landesprachen festgelegt und Projekte zur Prävention von Zwangsheiraten gefördert. Die Kantone bauten ihr spezifisches Angebot zur Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen aus. Die Kantone erhielten hierfür rund 36 Millionen Franken vom Bund.

Kantonale Integrationsprogramme
Bund und Kantone haben sich 2011 darauf geeinigt, die spezifische Integrationsförderung ab 2014 im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen zu regeln. Die Kantone sind nun daran, entsprechende eigene Integrationsprogramme zu entwickeln.

Auf Bundesebene stimmten die Bundesämter ihre integrationsrelevanten Arbeiten aufeinander ab und verstärkten die Zusammenarbeit zwischen der Berufsbildung, den Sozialversicherungen, der Sozialhilfe und der Migration. Verschiedene Ämter haben unter der Federführung des Bundesamtes für Raumentwicklung gemeinsam in ausgewählten Städten und Gemeinden die gesellschaftliche Integration weiter vorangetrieben (Projets urbains).


Adresse für Rückfragen

Adrian Gerber, Bundesamt für Migration (BFM), Tel. +41 31 325 94 97



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-46342.html