Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ab

Bern, 10.10.2012 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ab, will ihr jedoch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der namentlich folgende Elemente enthalten sollte: die Einrichtung einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten, eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs und eine striktere Trennung von Grundversicherung und Zusatzversicherung. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu erarbeiten.

Das schweizerische Gesundheitssystem basiert auf dem Prinzip des regulierten Wettbewerbs. Weil der Bundesrat dieses Wettbewerbssystem beibehalten möchte, lehnt er  die Initiative ab. Er ist der Ansicht, dass ein System mit einer Vielzahl von Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge gegenüber einer Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse aufweist. Er ist sich aber bewusst, dass das heutige System verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten aufweist. Diese sollen mit den bereits laufenden Rechtssetzungsprojekten angegangen werden. Eine Gesetzesrevision sieht beispielsweise vor, dass zu viel und zu wenig bezahlte Krankenversicherungsprämien ausgeglichen werden. Zudem soll mit dem neuen Aufsichtsgesetz die Aufsicht über die KVG-Krankenversicherer und die Transparenz gestärkt werden.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, sollen weitere Verbesserung des Systems eingeführt werden. Der Risikoselektion der Versicherer soll mit einer  obligatorischen und einheitlichen Rückversicherung für sehr hohe Kosten und einem verfeinerten Risikoausgleich unter den Versicherern entgegengewirkt werden. Die Rückversicherung würde eine zusätzliche Sicherheit für alle Versicherer darstellen, mit der das Risiko von hohen Kosten pro Versichertem ab einer bestimmten Schwelle abgetreten wird. Finanziert würde die Rückversicherung durch einen fixen Prämienanteil pro Versichertem; dieser wäre je nach Kanton abgestuft, da sich die Kosten zwischen den Kantonen unterscheiden. Als Rechtsform der Rückversicherung wäre eine Stiftung vorgesehen.

Im Weiteren soll der Risikoausgleich mit einem weiteren Kriterium ergänzt werden, das neu auch die Medikamentenkosten eines Patienten mit einbezieht. Mit diesen beiden Elementen sollen die Solidarität im System gestärkt und die Prämien zwischen den Versicherern angeglichen werden.

Das dritte Element des indirekten Gegenvorschlags ist die Trennung von Grund- und Zusatzversicherungen. Die Versicherungen sollen in Zukunft von unterschiedlichen juristischen Einheiten durchgeführt werden, zwischen denen Informationsbarrieren bestünden. Auch dieses Element würde zur Eindämmung der Risikoselektion dienen. Zudem würde es die Transparenz und den Datenschutz erhöhen.


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