Schweizer Versicherungsaufsicht kooperiert mit der EU

Bern, 11.04.2006 - Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat mit Versicherungsaufsichtsbehörden der meisten Länder der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Vereinbarungen zur administrativen Zusammenarbeit abgeschlossen. Diese „Memorandums of Understanding“ (MoU) sollen die Kooperation fördern, die vor allem bei der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen und Finanzkonglomeraten unerlässlich ist. Weiter erleichtern sie die gegenseitige Unterstützung und den Informationsaustausch, die für die Aufgaben im Bereich Versicherungsaufsicht generell erforderlich sind.

Bei Versicherungsunternehmen als Teil einer Versicherungsgruppe oder eines Finanzkonglomerats ist eine effiziente Aufsicht ohne Berücksichtigung ihrer finanziellen Verflechtungen mit Unternehmen in anderen Ländern nicht mehr möglich. Die wirksame Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der einzelnen Länder ist daher zentral für einen umfassenden Ansatz bezüglich Solvenz und Risikomanagement. Diese Notwendigkeit haben die EU und die Schweiz erkannt.

Deshalb haben das BPV und der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) als Vertreter der zuständigen Behörden der EU- und der EWR-Mitgliedstaaten ein gemeinsames MoU ausgearbeitet. Die vom BPV und den Behörden von rund zwanzig einzelnen EU- und EWR-Ländern bisher unterzeichneten Vereinbarungen treten per sofort in Kraft.

Diese MoU sollen die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden erleichtern und insbesondere das BPV in die Arbeiten der Koordinationsausschüsse einbeziehen, welche in Anwendung der EU-Richtlinie zur Überwachung von Versicherungsgruppen (98/78/EG) im Zuge des Helsinki-Protokolls (www.ceiops.org/content/view/19/23) eingesetzt worden waren.

Die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden erfolgt auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen, ordentlichen administrativen Auftrags, den die MoU in keiner Weise tangiert. Das MoU behandelt die Grundsätze der Zusammenarbeit allgemein, das Vorgehen um Informationen einzuholen und die Regeln zum Schutz der Vertraulichkeit und der Nutzung der ausgetauschten Informationen.

Die Schweiz hat seit 1. Januar 2006 ein neues Versicherungsaufsichts­gesetz als Rechtsgrundlage für die Aufsicht von Finanzkonglomeraten, wo sie bisher über separate Verwaltungsverfügungen erfolgte, und von Versicherungsgruppen.

Siehe auch die Pressemitteilung des CEIOPS (in englischer Sprache) unter www.ceiops.org.


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