Wertvolle Güter in Kriegs- und Friedenszeiten besser schützen

Bern, 04.10.2012 - Rund 60 Teilnehmende aus 20 Ländern haben in Bern über den Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten und bei zivilen Schadenereignissen diskutiert. Anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums der Ratifikation des Haager Abkommens von 1954 durch die Schweiz (1962) bot die internationale Konferenz eine Plattform, um gegenseitig Erfahrungen auszutauschen.

Dass Kulturgüter auch heute noch in bewaffneten Konflikten gefährdet sind, haben aktuell die Zerstörungen an den Weltkulturerbe-Stätten in Timbuktu (Mali) oder Aleppo (Syrien) gezeigt. An der internationalen Tagung, die unter dem Patronat der UNESCO durchgeführt wurde, betonten die Teilnehmenden, dass bedeutende Kulturgüter vermehrt unter den sogenannten «verstärkten Schutz» gestellt werden sollen. Zudem seien die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes IKRK und Nichtregierungsorganisationen zu fördern und die strafrechtliche Verfolgung von Tätern, die Kulturgut zerstören, konsequent umzusetzen.

In der Schweiz Gesetzesrevision zentral
Die vom Fachbereich Kulturgüterschutz KGS im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS organisierte Tagung machte aber auch deutlich, dass in vielen Ländern zivile Schadenereignisse (Feuer, Wasser, Naturkatastrophen) eine mindestens ebenso grosse Gefahr für das Kulturgut darstellen. Deshalb soll in der Schweiz das zurzeit in Revision stehende «Bundesgesetz über den Schutz von Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten von 1966» auf den Geltungsbereich für Katastrophen und Notlagen erweitert werden.

Die Tagung fand am 1./2. Oktober 2012 in Bern statt. Nach der Eröffnung durch Botschafter Jürg Lindenmann und Ständeratspräsident Hans Altherr wurde in einem ersten Tagungsteil das Schweizer KGS-Modell vorgestellt. Die Schutzmassnahmen des Schweizer Kulturgüterschutzes (Mikroverfilmung, Sicherstellungsdokumentation und KGS-Inventar) wurden von den ausländischen Gästen einmal mehr als vorbildlich bezeichnet.


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Stv. Chef Kulturgüterschutz, BABS
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