Revision der FINMA-Gebühren- und Abgabeverordnung - Eröffnung der Anhörung

Bern, 01.10.2012 - Die im Rahmen der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vorgesehene Unterstellung der meisten Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen macht per 1. Januar 2013 eine Anpassung der Grundgebühren für den zusätzli-chen Bewilligungsaufwand notwendig. Eine Anpassung der FINMA-Gebühren- und Abgabeverordnung (FINMA-GebV) drängt sich zudem aufgrund von in der Praxis festgestellten Mängeln bei der Gebührenbemessung auf. Das Eidgenös-sische Finanzdepartement (EFD) hat zur Revision der FINMA-GebV eine Anhö-rung eröffnet. Sie dauert bis zum 19. Oktober 2012.

Im Hinblick auf die Unterstellung der meisten Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen im Rahmen der KAG-Revision wird die FINMA einen Bewilligungsprozess einrichten müssen. Die Grundabgaben müssen deshalb an den durch die Bewilligungen zusätzlich verursachten Aufwand angepasst werden.

Im Versicherungsbereich sollen sodann für die Berechnung der Zusatzabgaben neu sowohl beim direkten Versicherungsgeschäft als auch beim Rückversicherungsgeschäft alle Prämieneinnahmen berücksichtigt werden. Im Börsenbereich sind die Grundabgaben der Betreiber von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen an diejenigen der Börsen anzugleichen. Zudem werden weitere kleinere Anpassungen vorgeschlagen. Insbesondere soll eine verursachergerechtere Kostenerhebung bei den direkt unterstellten Finanzintermediären festgelegt werden.

 


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