Erwerbsausfall und soziale Absicherung – Bericht des Bundesrates

Bern, 14.09.2012 - Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt die Ziele der materiellen Sicherheit und Integration für den grössten Teil der Bevölkerung. Zwar ist das System komplex, aber es hat sich als flexibel erwiesen. Auch wenn das soziale und wirtschaftliche Umfeld sich verändert hat, so drängt sich ein Richtungswechsel im Sinne gewisser Reformideen nicht auf. Dies sind die Schlussfolgerungen einer Untersuchung zu Erwerbsausfall und sozialer Absicherung von Personen im Erwerbsalter. Den Bericht dazu hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet.

Nationalrätin Silvia Schenker forderte den Bundesrat in ihrem Postulat «Allgemeine Erwerbsversicherung» auf, das bestehende Sozialsicherheitssystem zu prüfen. Dazu unterbreitete sie ihm einen Vorschlag für eine grundlegende Reform, da unsere Sozialversicherungen zu komplex, rigide und Ursache für Ungleichheiten seien. Um das bestehende System mit Alternativen wie der Allgemeinen Erwerbsversicherung (AEV), der bedingungs¬losen Gewährleistung eines Mindesteinkommens oder einem Rahmengesetz zur Existenz¬sicherung vergleichen zu können, hat der Bundesrat in seinem Bericht verschiedene Beurteilungskriterien festgelegt. Die Überprüfung ergab, dass das Sozialversicherungssystem seine Ziele für den allergrössten Teil der Personen im Erwerbsalter erreicht. Seine grundlegenden Prinzipien sind nach wie vor gültig und zielführend.

Das heisst aber nicht, dass das System perfekt wäre. Auch wenn grundlegende Reformen nicht zu überzeugen vermögen, so sind Verbesserungen doch angezeigt, um die Leistungssysteme einander anzunähern und besser zu koordinieren, falls davon mehr Effizienz, Gerechtigkeit oder Transparenz erwartet werden kann.


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