Höhere Abgeltung für Praxislabor

Bern, 21.08.2012 - Der Übergangszuschlag für die Praxislaboratorien wird um 10% auf Fr. 1.10 erhöht. Die Massnahme des Eidg. Departements des Innern (EDI) zur Stärkung der Hausarztmedizin tritt auf den 1. September 2012 in Kraft.

Bereits heute enthält die Analysenliste einen Übergangszuschlag von Fr.1.- bei der Durchführung von Analysen im Praxislabor. Dieser ist bis 31. Dezember 2012 befristet.
Im Juni dieses Jahres hat der Bundesrat den Masterplan „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" lanciert, mit dem die Grundversorgung gestärkt werden soll. In Zusammenhang mit dem Masterplan wird dieser Übergangszuschlag  ab 1. September 2012 um 10 % erhöht und bis zum 30. Juni 2013 verlängert.
Zudem wurde das Projekt "transAL" gestartet, mit dem die Struktur der Analysenliste überarbeitet wird, und das bis 2015 läuft. Im Rahmen dieses Projektes soll bis Mitte nächsten Jahres ein spezielles Kapitel für "schnelle Analysen" im Praxislabor geschaffen werden.


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