Absinthe: Eintragung als geschützte geografische Angabe bestätigt

Bern, 16.08.2012 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat in einem Einspracheentscheid die Eintragung von Absinthe, Fée verte und La Bleue als geschützte geografische Angaben (GGA/IGP) bestätigt. In seinem Entscheid kommt das BLW zum Schluss, dass die Namen als traditionelle Bezeichnungen zu werten sind.

Die öffentliche Auflage des Eintragungsgesuches für Absinthe, Fée verte und La Bleue hatte 42 Einsprachen zur Folge, 20 davon aus dem Ausland. Die Hauptanliegen der Einsprecher betrafen die Beurteilung, ob es sich bei den Namen um Gattungsbezeichnungen handelt, den Grundsatz der Eintragung als GGA - und somit als traditionelle Bezeichnung -, den Konflikt zwischen der Bezeichnung Absinthe und dem gleichlautenden französischen Namen des Wermutkrauts sowie die Benachteiligung von gleichlautenden Marken und Bezeichnungen.

In der Schweiz sind die Bedingungen für eine traditionelle Bezeichnung erfüllt und es handelt sich nicht um Gattungsbezeichnungen, argumentiert das BLW. Absinthe, Fée verte und La Bleue verweisen auf eine Spirituose, die mit der Tradition des Val-de-Travers in Verbindung gebracht wird, der Region also, die den Ruf dieses Produktes geprägt hat. Da in anderen Regionen eine Tradition nicht belegt werden kann, ist den Gesuchen um Ausweitung des geografischen Gebietes nicht nachzukommen.

Da die fraglichen Marken in der Schweiz nicht geschützt sind, können diese nach Ansicht des BLW nicht geltend gemacht werden. Ausserdem gewichtete das BLW das öffentliche Interesse einer Eintragung als GGA/IGP höher als das privatwirtschaftliche Interesse der Einsprecher, die Namen weiterhin verwenden zu können, ohne die Auflagen des Pflichtenheftes erfüllen zu müssen.

Der Entscheid des BLW kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.


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Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Tel. +41 31 322 81 28


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