Der Bundesrat erweitert Verhaltensregeln für Bundesangestellte

Bern, 15.08.2012 - Der Bundesrat hat heute erweiterte Verhaltensregeln für die Bundesangestellten zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen verabschiedet. Diese treten am 15. September 2012 in Kraft.

Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank von Anfang Jahr liess der Bundesrat durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) die Aktualität und Vollständigkeit der für die Angestellten der Bundesverwaltung geltenden Regelungen zum Umgang mit Insiderwissen überprüfen. Das Resultat dieser Arbeiten führte zu Anpassungen in der Bundespersonalverordnung und zur Überarbeitung des bestehenden Verhaltenskodex der allgemeinen Bundesverwaltung. Beides hat der Bundesrat heute verabschiedet und tritt am 15. September 2012 in Kraft.

Revision der Bundespersonalverordnung und des Verhaltenskodex

Der Ruf des Bundes ist wesentlich vom Vertrauen abhängig, das ihm die Bevölkerung entgegenbringt. Dieses Vertrauen setzt voraus, dass sich die Angestellten jederzeit korrekt verhalten. Die Grundsätze korrekten Verhaltens hat der Bundesrat in der Bundespersonalverordnung verdeutlicht. So hat er bestehende Regelungen ergänzt, namentlich das Geschenkannahmeverbot (z. B. ist in Beschaffungs- und Entscheidprozessen auch die Annahme von geringfügigen und sozial üblichen Vorteilen untersagt) oder die Meldepflicht für Nebenbeschäftigungen, indem auch unentgeltlich ausgeübte Tätigkeiten zu melden sind, sofern Interessenkonflikte bestehen können (z. B. unentgeltliche Beratertätigkeit in einem Unternehmen, das Aufträge vom Bund erhält). Darüber hinaus hat der Bundesrat die gesetzliche Treuepflicht durch neue Bestimmungen konkretisiert, indem er die Eigengeschäfte, die Ausstandspflicht und den Umgang mit Einladungen geregelt hat. Die Departemente und Verwaltungseinheiten können diese Regelungen weiter konkretisieren und  für sensible Bereiche oder Funktionen auch strenger regeln.

In einem weiteren Schritt hat der Bundesrat die Grundsätze zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen in den totalrevidierten Verhaltenskodex Bundesverwaltung einfliessen lassen. Dieser wird allen Angestellten abgegeben.


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