KFZ-Bekanntmachung wird vorläufig beibehalten

Bern, 27.07.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) entschied am 16. Juli 2012, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung) vorläufig unverändert beizubehalten. Sie wird die hiesigen Verhältnisse auf dem Automobilmarkt sowie die Entwicklungen in der EU weiterhin im Auge behalten und ab Mitte 2014 eine Neubeurteilung der geltenden KFZ-Bekanntmachung vornehmen.

Grundsätzlich strebt die WEKO mittelfristig an, in der Anwendung des Schweizerischen Kartellgesetzes auch für den Automobilbereich weitgehend kompatibel mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht zu sein. Nachdem die EU den Verkauf von Neufahrzeugen ab Juni 2013 neu regulieren wird (insbesondere Änderungen beim Mehrmarkenvertrieb sowie bei den Händlerschutzklauseln) prüfte die WEKO eine Anpassung ihrer KFZ-Bekanntmachung. Dazu führte das Sekretariat mit den interessierten Kreisen eine Vernehmlassung durch. Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung sowie der hiesigen Wettbewerbsverhältnisse drängt sich eine unmittelbare Anpassung der derzeitigen KFZ-Bekanntmachung nicht auf. Darüber hinaus ist es vor dem Hintergrund der laufenden KG-Revision und der Unsicherheit bezüglich allfälligen Änderungen von Art. 5 KG angezeigt, mit der Anpassung der KFZ-Bekanntmachung zuzuwarten. Aus sämtlichen aufgeführten Gründen entschied die WEKO, die derzeitige KFZ-Bekanntmachung vorläufig beizubehalten.


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