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Veröffentlicht am 20. Juli 2012

Superprovisorische Massnahmen gegen www.moneyhouse.ch

Bern, 20.7.2012 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt.