WEKO büsst IFPI Schweiz und Phononet AG wegen Behinderung von Parallelimporten

Bern, 20.07.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) verhängt gegen IFPI Schweiz, den Dachverband der Ton- und Tonbildträgerhersteller (z.B. CDs) in der Schweiz, eine Busse von CHF 3,5 Millionen wegen Behinderung von Parallelimporten. Die Phononet AG wird aus demselben Grund mit CHF 20‘000.- gebüsst. In einer einvernehmlichen Regelung verpflichten sich die beiden Unternehmen, künftig Parallelimporte nicht mehr zu erschweren oder zu unterbinden.

In ihrem Entscheid vom 16. Juli 2012 genehmigt die WEKO die einvernehmlichen Regelungen mit IFPI Schweiz und der Phononet AG. Diese verpflichten sich darin, künftig keine Parallelimportverzichtserklärungen mehr unterzeichnen zu lassen und die Parallelimporte von physischen Ton- und /oder Tonbildträgern (z.B. CDs) nicht zu erschweren oder zu unterbinden.Die am 6. Juni 2011 durch die WEKO eröffnete Untersuchung hat gezeigt, dass die Mitglieder von IFPI Schweiz im Rahmen des Verbandes untereinander vereinbart hatten, keine Parallelimporte von Ton- und/oder Tonbildträgern anderer IFPI-Mitglieder in die Schweiz zu tätigen. Die Phononet AG, Bindeglied zwischen Handel, Medien und Industrie, hat die Wirkung dieser Vereinbarung durch ihr Verhalten unterstützt. Weiter untersucht wurden namentlich die Aufnahmebedingungen in den Verband IFPI Schweiz, die Erstellung der „offiziellen Schweizer Hitparade“ sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Music Promotion Network (MPN). Diesbezüglich konnten jedoch keine Kartellrechtsverstösse festgestellt werden. Die Untersuchung wurde deshalb in diesen Punkten eingestellt. Bezüglich der Hitparade wird IFPI Schweiz seine Praxis ändern, um die Transparenz zu erhöhen.


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