Gesunde Reben für den Schweizer Weinbau

Bern, 05.07.2012 - Der Weinbau ist ein wichtiger Erwerbszweig in der Schweizerischen Landwirtschaft. Ein Baustein dazu sind gesunde Reben zur Anpflanzung im Rebberg. Die Rebenproduktion ist deshalb in der Rebenpflanzgut-Verordnung geregelt. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat diese Verordnung auf den 1. Juli 2012 revidiert mit dem Ziel, dass Reben-Jungpflanzen künftig zertifiziert sind.

In der Schweiz gibt es rund 15‘000 ha Reben  - an einem Stück wäre das ein tausend Meter breiter Rebberg, der die Städte Genf und Bern verbindet. Unter grosser Konkurrenz gegenüber ausländischen Weinen und dem Einfluss des Klimawandels sind die Winzer gefordert, originelle, einmalige und höchstqualitative Weine zu produzieren. Dies ist nur mit einer grossen Sortenvielfalt möglich. Somit pflanzen die Rebbauern ihre Parzellen in regelmässigen Abständen neu an. Rebholzkrankheiten oder abnehmende Erträge infolge hohem Alter der Rebe sind weitere Gründe für die Erneuerung eines Rebberges.

Winzer wollen gesunde Reben der für sie richtigen Sorte und des für ihren Standort angepassten Klons pflanzen  Das ist für ihren wirtschaftlichen Erfolg wichtig, da Rebenpflanzen über Jahrzehnte in einem Rebberg stehen sollen und einen wesentlichen Anteil des Betriebskapitals darstellen. Zur Produktion gesunder Rebenpflanzen gelten daher die Bestimmungen der Rebenpflanzgut-Verordnung. Ein Klon ist eine einzelne Pflanze, die in einem Rebberg gefunden/ausgewählt wurde und die besonders positive Eigenschafen aufweist. Die Bezeichnung eines Klons ist z.B. ‚Pinot Noir RAC 12‘. Alle Pflanzen, die mit der Angabe des Klons verkauft werden, stammen indirekt von der gefundenen Pflanze ab.

Virusfreie Rebpflanzen durch die Zertifizierung - ein Schlüssel zum Erfolg
Der Bund hat nun die Regelungen dahingehend geändert, dass Reben-Jungpflanzen frei von schädlichen Viren sein müssen, wenn der Name des Klons angegeben wird. Nur wenn die Reben zertifiziert sind, ist die Virusfreiheit garantiert. Im Zertifizierungsprozess überprüft das Bundesamt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt Agroscope regelmässig, ob die ‚Mutterreben‘ frei von Viruskrankheiten  und sortenecht sind. Aus den Mutterreben entstehen durch Pfropfung des Edelreisers (der gewünschten Sorte) mit einem Wurzelteil (der Unterlage) die fertigen Jungpflanzen.

Die Verbände des Weinbaus und der Rebschulisten begrüssen diese Neuregelung. Reben werden durch die Zertifizierung zwar leicht teurer. Alle Fachleute sind sich jedoch einig, dass sich diese Investition für die Schweizerische Weinbranche langfristig mehr als lohnt.


Adresse für Rückfragen

Hans Dreyer,
Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz,
Tel. +41 31 322 26 92


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