Der Bundesrat empfiehlt die Mindestlohn-Initiative zur Ablehnung

Bern, 04.07.2012 - Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 beschlossen, die Eidgenössische Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohn-Initiative) ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Sie verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn festsetzen. Die Initiative stellt damit die Lohnfestsetzungsmechanismen in Frage, die sich in der Schweiz schon seit Jahrzehnten bewährt haben.

Die Volksinitiative verlangt die landesweite Einführung eines verbindlichen Mindestlohnes von 22 Franken pro Stunde. Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Autoren der Initiative,  die Armut zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass jede Person von den Früchten ihrer Arbeit in Würde leben kann. Er ist jedoch der Ansicht, dass das von der Initiative vorgeschlagene Instrument nicht zur Erreichung dieses Zieles geeignet ist.

Die schweizerische Lohnpolitik beruht auf den Grundsätzen der Vertragsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit. Sie lässt den Sozialpartnern einen weiten Spielraum zur Festlegung  der Arbeitsbedingungen und Löhne, insbesondere bei der Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Durch die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sowie durch die Möglichkeit, den Geltungsbereich der  GAV auszudehnen, verfügt der Staat über effiziente Instrumente, um unerwünschten Entwicklungen sowohl im Bereich der Löhne als auch der Arbeitsbedingungen entgegenwirken zu können. 

Das hervorragende Funktionieren der Sozialpartnerschaft ist ein wichtiger Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes würde er durch die Einschränkung des Handlungsspielraumes bei den Verhandlungen sowie durch die verminderte Verantwortung der Sozialpartner geschwächt.

Dank ihrer arbeitsmarktlichen Institutionen ist es der Schweizer Wirtschaft gelungen, die schwierigen Zeiten rasch zu überwinden und sehr schnell zur Vollbeschäftigung zurückzukehren. Die Lohnfestsetzungsmechanismen und die sie auszeichnende Flexibilität haben weitgehend dazu beigetragen, dass im Bereich der Beschäftigung und der Einkommensverteilung gute Resultate erzielt werden konnten. Die Schweiz hat eine hohe Beschäftigungsquote und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Im internationalen Vergleich gehört sie zu den Ländern mit den geringsten Lohnunterschieden und dem niedrigsten Anteil an Arbeitnehmenden mit tiefem Einkommen.

Ein landesweit eingeführter gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn die Initiative vorsieht, würde auch das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes beeinträchtigen. Arbeitsplätze könnten gefährdet sein, wodurch die Integration bestimmter Personengruppen, deren Situation ohnehin schon prekär ist, besonders erschwert würde. Dies könnte sich wiederum auf gewisse Regionen und insbesondere auf gewisse Branchen ungünstig auswirken.

Es ist ebenfalls möglich, dass durch die Einführung eines nationalen Mindestlohnes negative Folgen für die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entstehen könnten, deren Ziel es gerade ist, die üblichen Löhne zu schützen. Diese könnten im Endeffekt auf das Niveau der Mindestlöhne rutschen.

Die Einführung eines Mindestlohnes scheint zudem kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung der Armut zu sein. Die Ursachen für Armut in der Schweiz sind vielfältig und lassen sich nur teilweise durch niedrige Löhne erklären. Andere, nicht lohnbezogene Faktoren wie zum Beispiel die familiäre Situation, Arbeitslosigkeit oder obligatorische Ausgaben tragen wesentlich zum Bestehen von Armut bei.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er hat am 4. Juli 2012 nach einer ersten Aussprache zu diesem Thema den entsprechenden Grundsatzentscheid gefällt und wird dem Parlament seine Botschaft bis am 23 Januar 2013 unterbreiten.

Die Mindestlohn-Initiative wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SBG) am
23. Januar 2012 bei der Bundeskanzlei eingereicht.


Adresse für Rückfragen

Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation, SECO, Tel. 031 323 52 75

Bertrand Clerc, Wirtschaftliche und internationale Fragen, SECO, Tel. 031 322 27 32


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-45288.html