Konsolidierter Bericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention

Bern, 04.07.2012 - In seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 hat der Bundesrat den Folgebericht der Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (Kinderrechtskonvention) von 1989 genehmigt. Der Bericht schildert die Massnahmen, welche die Schweiz getroffen hat, um die Kinderrechte zu stärken. Der Bericht wird nun dem Kinderrechtsausschuss, dem Überwachungsorgan der Kinderrechtskonvention, zugestellt.

Artikel 44 der Kinderrechtskonvention verpflichtet die Schweiz, dem zuständigen Überwachungsorgan, dem Kinderrechtsausschuss, regelmässig Staatenberichte zur Umsetzung des Übereinkommens zu unterbreiten. Der erste Bericht der Schweiz wurde im November 2001 vom Bundesrat genehmigt und im Juni 2002 vom Kinderrechtsausschuss überprüft.  

Der vorliegende Bericht umfasst die Berichtsinhalte des zweiten, dritten und vierten Berichts über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Schweiz. Er enthält Ausführungen über allgemeine rechtliche und politische Entwicklungen zur Stärkung der Kinderrechte in der Schweiz. Insbesondere in den Bereichen des allgemeinen Grundsatzes des übergeordneten Kindeswohls, der Achtung der Meinung des Kindes, der Prävention von sexueller Ausbeutung und dem Handel mit Kindern, der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Integration behinderter Kinder ist es der Schweiz in den letzten zehn Jahren gelungen, die Rechte des Kindes noch besser umzusetzen.  

Die Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und heute 193 Vertragsstaaten zählt, garantiert in umfassender Weise die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Übereinkommen geht vom Grundsatz aus, dass bei allen das Kind betreffenden Massnahmen primär das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist.  

Die Schweiz trat der Kinderrechtskonvention am 24. Februar 1997 bei. Zudem hat die Schweiz die Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten aus dem Jahr 2000 ratifiziert. Die Umsetzung wird ebenfalls im Rahmen des vorliegenden Berichts thematisiert. Ratifiziert wurde zudem das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie auch aus dem Jahr 2000. Der erste Bericht dazu wurde am 9. November 2011 beim Kinderrechtsausschuss eingereicht.              


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