Pflanzen im Gepäck – Probleme am Zoll

Wädenswil, 02.07.2012 - Eine exotische Pflanze für daheim? Aufgepasst! Für viele Pflanzenarten gelten Beschränkungen oder gar Einfuhrverbote, da so besonders gefährliche Pflanzenkrankheiten und -Schädlinge (Quarantäneorganismen) in die Schweiz gelangen können. Deshalb empfehlen Fachleute des Pflanzenschutzinspektorats von Agroscope zusammen mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst: Auf Pflanzen als Souvenir verzichten.

Folgende Mitreisenden könnten am Flughafen ein Problem kriegen: Pflanzen. Für gewisse Pflanzen besteht nämlich ein Einfuhrverbot oder es sind Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst vernichtet. So wird verhindert, dass Quarantäneorganismen in die Schweiz eingeschleppt werden. Diese können in der Schweizer Land- und Forstwirtschaft sowie in Jungpflanzenbetrieben und im Gartenbau massive wirtschaftliche Schäden anrichten.

Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten kann und verhindern will, dass das teure Pflänzchen am Zoll entsorgt wird, soll sich vor Antritt einer Reise über die gesetzlichen Bestimmungen informieren unter www.pflanzenschutzdienst.ch. Zudem existiert eine internationale Handelskonvention für bedrohte Arten unter www.cites.ch, auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen.

Beispiel Thrips palmi - ein Quarantäneschädling

Der Fransenflügler Thrips palmi ist ein Quarantäneschädling, der auf und von sehr vielen Pflanzen leben kann: auf Schnittblumen, Zierpflanzen, Kartoffeln oder Gemüse (etwa auf Auberginen, Gurken, Paprika, Tomaten, usw.). Die Tierchen können grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Larven und adulte Tiere saugen an Blättern, Stängeln und Blüten der Pflanzen, am liebsten bei Gewächshauskulturen. Dieser Schädling tritt in der Schweiz noch nicht auf. Experten vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst haben den Schädling aber schon mehrere Male auf importierten Pflanzen festgestellt und nach Bestimmung durch die Agroscope-Diagnoselabors vernichtet.

Einfuhr von Pflanzen - das müssen Sie wissen

Pflanzen, Pflanzenteile, Blumenzwiebeln, Garten- und Blumenerde aus der EU unterliegen keinen Einfuhrbestimmungen, solange sie für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.

Ausnahme: Die Einfuhr von Zwergmispel (Cotoneaster spp.) und Lorbeer-Glanzmispel Stranvaesia (Photinia davidiana) als mögliche Träger von Feuerbrandbakterien ist aus allen Ländern verboten.

Pflanzen, Pflanzenteile und Blumenzwiebeln aus anderen als EU-Ländern unterliegen der Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst oder dürfen gar nicht importiert werden. Nicht importiert werden dürfen folgende Pflanzen:

  • Apfelbaum (Malus)
  • Birnenbaum (Pyrus)
  • Bitterorange (Poncirus)
  • Eiche (Quercus)
  • Eberesche, bzw. Vogel- und Mehlbeere (Sorbus)
  • Feuerdorn (Pyracantha)
  • Kartoffeln und ähnliche Nachtschattengewächse (Solanacea)
  • echte, essbare Kastanie (Castanea)
  • Kumquats (Fortunella)
  • Mispel (Mespilus)
  • Nadelgehölze (Koniferen)
  • Quittenbaum (Cydonia)
  • Reben (Vitis)
  • Rosen
  • Steinobstbäume (Aprikose, Kirsche, Mandel, Pfirsich, Pflaume und Zwetschge) und alle Zierformen der Gattung Prunus
  • Weissdorn (Crataegus), alle Arten und Sorten
  • Wollmispel (Eriobotrya)
  • Zier- oder Scheinquitte (Chaenomeles)
  • Zitrusgewächse (Citrus)

Kontrollpflichtige Pflanzen müssen ein Pflanzenschutzzeugnis besitzen. Wer solche Pflanzen einführen will, muss sich rechtzeitigt vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft erkundigen (www.pflanzenschutzdienst.ch).

Ein Pflanzenschutzzeugnis muss vorgängig im Ausfuhrland besorgt werden: Adressen der zuständigen Stellen weltweit unter www.ippc.int.

Früchte und Gemüse (ausser Kartoffeln) bis 10 Kilogramm und Schnittblumen bis 3 Kilogramm dürfen ohne Kontrolle eingeführt werden.

Pflanzen und deren Früchte unterliegen der Mehrwertsteuer.

Link: www.pflanzenschutzdienst.ch -> Pflanzenschutz im Bereich Landwirtschaft und produzierender Gartenbau -> Import. Einfuhr von Pflanzen durch Private (Form 18.51) www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat   -> Pflanzen & Tiere -> Pflanzen.


Adresse für Rückfragen

Markus Bünter, Pflanzenschutzinspektorat, Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst
Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW
Postfach, CH-8820 Wädenswil
markus.buenter@acw.admin.ch
+41 (0)44 783 6298
---
Andreas von Felten, Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst
Bundesamt für Landwirtschaft
Mattenhofstrasse 5, CH-3000 Bern
andreas.vonfelten@blw.admin.ch
+41 (0)31 322 2590
www.pflanzenschutzdienst.ch
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Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW
Postfach, CH-8820 Wädenswil, Schweiz
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