Weichenstellung für das Weiterbildungsgesetz

Bern, 28.06.2012 - Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung die Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. In den rund 180 eingegangenen Stellungnahmen war der Entwurf mehrheitlich begrüsst worden. Dieser stellt nach Ansicht des Bundesrats eine solide Grundlage für die Ausarbeitung der Botschaft zum Gesetzesentwurf dar, der bis Ende 2012 vorliegen soll. Einzelne Aspekte müssen dafür noch weiter präzisiert werden.

Ziel des geplanten Weiterbildungsgesetzes ist es, das lebenslange Lernen zu stärken und die Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten zu fördern. Die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz ist am 13. April 2012 abgelaufen. Die Mehrheit der rund 180 eingegangenen Stellungnahmen begrüsst die generelle Stossrichtung des Gesetzesentwurfs, der den Verfassungsauftrag zur Weiterbildung vom 21. Mai 2006 umsetzt. Die Ausgestaltung des Weiterbildungsgesetzes als übergeordnetes Rahmengesetz, die Positionierung von Weiterbildung im Bildungssystem und die formulierten Grundsätze werden positiv gewürdigt. Gut aufgenommen wurde auch die Regelung von Grundkompetenzen Erwachsener im Weiterbildungsgesetz und die Zielsetzung des Bundes, gemeinsam mit den Kantonen den Erwerb von Grundkompetenzen bei Erwachsenen zu fördern.

Kritische Rückmeldungen und Fragen gab es zur Definition der Weiterbildung, der Positionierung der Hochschulweiterbildung und dazu, wie einzelne Grundsätze umgesetzt werden sollen. Die Stellungnahmen zum Weiterbildungsgesetz sind auf www.bbt.admin.ch/weiterbildung einsehbar.

Der Bundesrat hat gestern den Vernehmlassungsbericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zur Kenntnis genommen. Nach Auffassung des Bundesrats stellt der Vernehmlassungsentwurf eine solide Grundlage für die weiteren Arbeiten dar. Er beauftragt das EVD, in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Entwurf in einzelnen Punkten zu präzisieren und bis Ende 2012 die Botschaft zum neuen Weiterbildungsgesetz vorzulegen.


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