Schutz der Kinder vor Gewalt in der Familie: Bundesrat für mehr Kinder- und Jugendhilfe

Bern, 28.06.2012 - Der Bund will die Kantone beim Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe verstärkt unterstützen. Unter anderem will er kantonale Programme zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes mitfinanzieren. Die Massnahme ist im Bericht "Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung" enthalten, den der Bundesrat verabschiedet hat.

Der Bericht analysiert das komplexe Themengebiet von Gewalt und Vernachlässigung in der Familie, die bei den Kindern und Jugendlichen zu gesundheitlichen und sozialen Schäden mit hohen Folgekosten führen. Untersucht werden die physische, psychische und sexuelle Gewalt von Eltern, Stiefeltern oder anderen Erziehenden gegen Kinder (Kindesmisshandlung), die Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen in der Familie sowie Gewalt unter den Eltern, die Kinder und Jugendliche miterleben.

Gleichzeitig werden Präventions- und Interventionsmassnahmen vorgeschlagen, um solche Gewalt erfolgreicher zu bekämpfen respektive zu vermeiden und bestehende Lücken zu schliessen. Der Bericht konzentriert sich dabei auf die zwei Bereiche: Sanktionen gegen die Täter sowie Hilfe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Er zeigt auf, welche Gesetzesrevisionen im Gange oder geplant sind. Dabei kommt er zum Schluss, dass im Bereich der Sanktionen keine zusätzlichen Massnahmen notwendig sind. Die heutigen staatlichen Massnahmen bei strafbaren Handlungen gegen Unmündige und der direkte Schutz der Opfer vor Gewalt (Annäherungs-, Orts- und Kontaktaufnahmeverbot) seien ausreichend.

Anders im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, für die in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Hier fehlen einheitliche Definitionen und eine Übersicht über die existierenden Angebote. Mit seinem Bericht schafft der Bundesrat Abhilfe. Er definiert die Grundleistungen eines modernen Kinder- und Jugendhilfesystems und trägt damit auf gesamtschweizerischer Ebene zur Klärung zentraler Begriffe bei und schafft ein gemeinsames Verständnis.

Zudem will der Bundesrat die zuständigen Akteure auf kantonaler Ebene bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen und – gestützt auf Artikel 26 des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes KJFG – mit den Kantonen ab 2014 entsprechende Vereinbarungen abschliessen. Er ruft die Kantone dazu auf, diese Möglichkeit zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes zu nutzen.

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert und stärkt Kinder, Jugendliche und Familien durch früh einsetzende Unterstützungsangebote, begleitet sie durch den Alltag und in schwierigen Lebenslagen. Bei Bedarf stehen ergänzende Erziehungshilfen wie sozialpädagogische Familienbegleitung zur Verfügung. So kann ein umfassendes professionelles Angebot die Risikofaktoren für Kindsmisshandlung und Vernachlässigung reduzieren und vorbeugend wirken. Das Angebot kann von Betroffenen direkt genutzt werden oder wird als Massnahme zum Schutz vor einer Gefährdung des Kindswohls von den Behörden oder den zuständigen Gerichtsinstanzen angeordnet.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat Fehr „Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie“ vom 5. Oktober 2007. Das federführende Bundesamt für Sozialversicherungen BSV setzte dafür eine Arbeitsgruppe ein, in der die Kantone, verschiedene Bundesstellen, die Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen und die Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen vertreten waren. Zudem wurden gesamtschweizerisch tätige Nichtregierungsorganisationen konsultiert.


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