Eröffnung des ersten Eidgenössischen Wettbewerbs für Literatur

Bern, 26.06.2012 - Das Bundesamt für Kultur eröffnet die erste Ausgabe des Eidgenössischen Wettbewerbs für Literatur. Schweizerinnen und Schweizer oder in der Schweiz wohnhafte Autorinnen und Autoren eines literarischen Werks, das 2012 in einer der Landessprachen oder in einem der Schweizer Dialekte erschienen ist oder bis am 1. Dezember erscheinen wird, sind eingeladen am Eidgenössischen Wettbewerb für Literatur teilzunehmen.

Die eidgenössische Jury für Literatur wählt unter Beizug von Fachpersonen bis Ende November sieben bis neun Werke aus, deren Autorinnen und Autoren einen Preis von CHF 25'000 erhalten. Von Dezember 2012 bis Mai 2013 wird das Bundesamt für Kultur Öffentlichkeitsarbeit für sie leisten, um das Lesen von Schweizer Literatur beim breiten Publikum zu fördern.

Die Verleihung der Eidgenössischen Preise für Literatur findet im Mai 2013 während den Solothurner Literaturtagen statt. Die Jury kann einem der prämierten Werke einen „Sonderpreis" zusprechen. Dieses Werk muss sich in den Augen der Jury durch besonders herausragende Qualitäten auszeichnen.

Anmeldung
Eine Anmeldung für den ersten Eidgenössischen Wettbewerb für Literatur ist ab heute bis am 15. August 2012 möglich. Die Autorinnen und Autoren eines literarischen Werks in einer der Landessprachen oder in einem ihrer Dialekte, das 2012 erschienen ist oder bis am 1. Dezember 2012 erscheinen wird, sind eingeladen sich auf der zu diesem Zweck eingerichteten Plattform anzumelden: www.bak.admin.ch/literaturpreise

Zusätzliche Informationen
Das Reglement des Eidgenössischen Wettbewerbs für Literatur sowie die Kurzbiografien der Jurymitglieder gibt es jeweils als PDF-Dokument unter http://www.bak.admin.ch/kulturschaffen/04240/04578/index.html?lang=de.

Die eidgenössische Jury für Literatur
Die Mitglieder der Jury sind: Dominik Müller (Präsident), Marie Caffari, Bernard Comment, Pietro De Marchi, Urs Engeler, Marion Graf, Clà Riatsch, Daniel Rothenbühler und Barbara Villiger Heilig.

Ziele der Eidgenössischen Preise
Die Förderungsmassnahmen mittels Preisen konzentrierten sich bis anhin auf die Bereiche Kunst (seit Ende des 19. Jahrhunderts) und Design (seit 1918).  Dank des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Kulturförderungsgesetzes (KFG) werden ab 2012 auch die Bereiche Tanz und Literatur sowie ab 2014 die Bereiche Theater und Musik von diesem Förderungsinstrument profitieren. Die Eidgenössischen Preise verschaffen den prämierten Kulturschaffenden über den materiellen Gewinn hinaus offizielle und öffentliche Anerkennung und das für eine künstlerische Karriere unabdingbare Medienecho.


Adresse für Rückfragen

Christine Chenaux, Literaturförderung, Sektion Kulturschaffen, Bundesamt für Kultur,
+41 (0)31 322 9265, christine.chenaux@bak.admin.ch

Franziska Burkhardt, Leiterin Sektion Kulturschaffen, Bundesamt für Kultur,
+41 (0)79 683 7557, franziska.burkhardt@bak.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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