Bundesrat setzt Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit teilweise in Kraft

Bern, 15.06.2012 - Der Bundesrat beschliesst die teilweise Inkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 23. Dezember 2011.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Bundesrat die vom Parlament am 23. Dezember 2011 beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) per 16. Juli 2012 teilweise in Kraft. Damit einher gehen Anpassungen in der Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes, der Verordnung über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes sowie der Verordnung über die Personensicherheitsprüfung.

Von der Inkraftsetzung ausgenommen sind lediglich die neuen Bestimmungen über die Funkaufklärung, die in das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) und das Militärgesetz (MG) eingefügt wurden. Hier wird derzeit die Verordnung über die elektronische Kriegsführung noch einer Totalrevision unterzogen. Dieser Teil wird voraussichtlich im Herbst 2012 in Kraft gesetzt werden.


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