Fanzüge: Bundesrat will Beförderungspflicht der Bahnen lockern

Bern, 15.06.2012 - Der Bundesrat will die Transportpflicht für Fangruppen lockern. Fangruppen sollen keinen Anspruch mehr haben, in fahrplanmässigen Zügen transportiert zu werden, wenn ein Transportunternehmen einen Extrazug anbietet oder der Sportklub einen Charterzug bestellt hat. Für Schäden bei Extrafahrten soll neu der Klub haften. Mit dieser Regelung will der Bundesrat die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs gewährleisten.

Gruppen von gewalttätigen Fans sind in den letzten Jahren für den öffentlichen Verkehr zu einem ernsthaften Problem geworden. Deshalb hat der Bundesrat heute eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die neue Regelung sieht vor, dass Fangruppen keinen Anspruch mehr auf eine Beförderung in fahrplanmässigen Zügen haben, wenn ein Transportunternehmen einen Extrazug anbietet oder der Sportklub einen Charterzug bestellt hat. Die Regelung gilt analog für die anderen öffentlichen Verkehrsmittel wie zum Beispiel Busse. Für Schäden soll der Klub haften. Chartert der Klub einen Extrazug oder -bus, kann er mehr Einfluss auf den Transport seiner Fans nehmen und so dafür sorgen, dass diese keine Schäden verursachen.

Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat erreichen, dass der öffentliche Verkehr sicher bleibt und unbeteiligte Passagiere möglichst geringen Risiken ausgesetzt sind. Mit der Vorlage können allerdings nicht sämtliche Probleme rund um gewaltbereite Fangruppen gelöst werden. Dafür braucht es weitere Anstrengungen in anderen Bereichen. Die Vorlage ist auf die Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen abgestimmt, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) beschlossen hat.


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