Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR - Newsletter vom 13.06.2012

Bern, 13.06.2012 - Bulletin TANGRAM 29 zur Diskriminierung in der Berufswelt Diskriminierung auf Grund der Herkunft oder der Hautfarbe in der Berufswelt wird noch zu wenig bekämpft. Verschiedene Arbeitgeber haben jedoch erkannt, dass die Förderung von Diversität und Nichtdiskriminierung Vorteile für alle bringt.

Bei der Anstellung und am Arbeitsplatz ist eine Diskriminierung auf Grund der Herkunft oder der Hautfarbe schwer nachzuweisen. Mehrere Studien belegen aber durchaus das Vorkommen einer solchen Diskriminierung. Die betroffenen Personen erfahren sie im täglichen Leben, ohne viel dagegen tun zu können. Im Unterschied zur Europäischen Union fehlen in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen, die eine Diskriminierung in der Berufswelt spezifisch untersagen. Verschiedene Arbeitgeber werden sich jedoch der Bedeutung von Diversität und der Nichtdiskriminierung im Unternehmen sowie der Vorteile, welche sich dadurch für jeden einzelnen ergeben, bewusst. Die neue Ausgabe des Bulletins TANGRAM der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus gibt einen tieferen Einblick in die heutige Debatte.

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Politische Agenda der EKR in neuer Form
Die Agenda „Rassismus und Antirassismus im Fokus der Politik“ der EKR fasst die aktuellen Parlamentsgeschäfte, die für dieses Thema von Belang sind, zusammen. Neu steht zu Beginn die Rubrik „Das Wichtigste aus der letzten Session“. Die hängigen Geschäfte sind ab sofort benutzerfreundlich nach Sachthemen gegliedert. Zusätzlich werden die Geschäfte in einem Anhang nach einreichender Fraktion dargestellt.

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