Bund und Kantone unterzeichnen Vereinbarung zum Europadialog

Bern, 05.06.2012 - Der Vorsteher des EDA, Bundesrat Didier Burkhalter, und der Vorsteher des EVD, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, im Namen des Bundes, sowie Regierungspräsident Pascal Broulis, als Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), haben heute in Bern eine Vereinbarung unterzeichnet, welche den politischen Dialog Bund-Kantone zu Europafragen regelt. Damit wird ein permanentes politisches Leitorgan zum Informationsaustausch in Europafragen zwischen Bund und Kantonen eingerichtet.

Das Zusammenwirken von Bund und Kantonen ist für die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) von zentraler Bedeutung. Denn die Kantone sind von zahlreichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in ihren Zuständigkeiten direkt betroffen oder, auf Grund ihrer Vollzugsaufgaben, mitbetroffen.

Die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK vom 22. Dezember 1999, SR 138.1) legen die Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund und Kantonen, die Informations- und Konsultationsrechte sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kantone fest. Diese Regelungen haben sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt. Auf Grund des immer engeren Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU, der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs sowie der institutionellen Herausforderungen im Verhältnis Schweiz-EU nimmt die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Europapolitik zu.

Um diese Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und zu optimieren, haben der Bund und die Kantone entschieden, ein permanentes Leitorgan zum Informationsaustausch einzurichten und dessen Modalitäten mittels einer Vereinbarung zu regeln. Damit beabsichtigen Bund und Kantone, das gegenseitige Verständnis und Vertrauen zu stärken, den regelmässigen Informationsaustausch zu fördern, einen Beitrag zur effizienten Willensbildung in der Europapolitik zu leisten und die Kompetenzen und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen zu wahren.

Im Leitorgan werden der Vorsteher des EDA und des EVD als Vertreter des Bundes teilnehmen. Die Kantone werden vom jeweiligen Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen sowie von einer Delegation des Leitenden Ausschusses der KdK vertreten. Es ist vorgesehen, dass dieses Leitorgan in regelmässigen Abständen, in der Regel alle zwei Monate, zusammentritt.

Die Vereinbarung, welche das Funktionieren dieses Gremiums regelt, wurde heute in Bern anlässlich einer Sitzung im Rahmen des Europadialogs Bund-Kantone von Bundesrat Didier Burkhalter und Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann sowie Regierungspräsident Pascal Broulis unterzeichnet.


Adresse für Rückfragen

Integrationsbüro EDA/EVD:
Giorgio Pompilio, Information IB, Tel. 031 323 26 14; Mail: giorgio.pompilio@ib.admin.ch

Sekretariat KdK:
Sandra Maissen, Generalsekretärin KdK, Tel. 031 320 30 00; Mail: s.maissen@kdk.ch


Herausgeber

Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44813.html