Unfallversicherung: Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird aktualisiert

Bern, 09.05.2012 - Der Bundesrat überarbeitet die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV). Die Änderungen treten am 1. Juni 2012 in Kraft.

Die Bestimmungen der SAMV werden an die neuen wissenschaftlichen Gegebenheiten und an die Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV), die aufgrund des Erlasses des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich nötig wurde, angepasst. Die ESV bezweckt, die Umwelt vor gentechnisch veränderten Organismen und Krankheitserregern zu schützen, und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (in Labors, Gewächshäusern usw.) ist hingegen das Eidgenössische Departement des Innern zuständig, das nun die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) aktualisiert hat.


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