NKVF veröffentlicht ihren Bericht über die Strafanstalt Gmünden und die Kantonsgefängnisse in Appenzell- Ausser- und Innerrhoden

Bern, 07.05.2012 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im Mai 2011 in der Strafanstalt Gmünden und den beiden Appenzeller Kantonsgefängnissen. Die Kommission bezeichnet alle drei Institutionen als gut geführt und qualitätsbewusst. Sie begrüsst insbesondere die baulichen Voraussetzungen im Neubau des Kantonalen Gefängnisses in Appenzell Ausserrhoden. Für renovationsbedürftig erachtet die Kommission hingegen den alten Gebäudeteil der Strafanstalt Gmünden.

Renovationsbedürftige Zimmer und Duschen
Die Infrastruktur im alten Gebäudeteil der Strafanstalt Gmünden vermag nach Ansicht der Kommission keine angemessenen Haftbedingungen mehr zu bieten. Sowohl die zu kleinen Zellen, aber auch deren Ausstattung, Wände und Fenster sind zweifelsohne renovationsbedürftig. Die Gemeinschaftsduschen wirken abgenutzt und zerschlissen und bedürfen einer dringenden Sanierung. Die Kommission legt den Behörden ausserdem nahe, anlässlich der Sanierung, auch die Möglichkeit zu prüfen, alle Innenräume rauchfrei zu gestalten.

Fremdsprachige Hausordnung anbieten
Die Kommission stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Hausordnung der beiden Kantonsgefängnisse bereits in die meist gesprochenen Fremdsprachen übersetzt wurde. Sie empfiehlt dennoch, die übersetzten Versionen auch den ausländischen Insassen in der Strafanstalt Gmünden systematisch zur Verfügung zu stellen.

Sanktionenregister einführen
Die geringe Anzahl an verhängten Sanktionen ist mitunter ein Ausdruck der guten Anstaltsführung, welche die Kommission anlässlich ihres Besuches festgestellt hat. Trotzdem könnte das Disziplinarwesen, nach Ansicht der Kommission, durch die Einführung eines fortlaufenden Registers der verhängten Sanktionen in allen drei Institutionen verbessert und somit besser überblickbar sein.

Kantonsgefängnis Innerrhoden - Minderjährige anderweitig unterbringen
Der gleichentags im Kantonsgefängnis Innerrhoden durchgeführte Kurzbesuch hinterliess bei der Kommission einen durchwegs positiven Eindruck. Die lediglich für fünf Insassen konzipierten Räumlichkeiten waren zum Zeitpunkt des Besuches allerdings unbesetzt. Als problematisch bezeichnet die Kommission hingegen die Möglichkeit, dass minderjährige Tatverdächtige bei einer Inhaftierung, entgegen der Vorgaben der Kinderrechtskonvention, mit Erwachsenen zusammen inhaftiert sein könnten. Sie empfiehlt deshalb, Minderjährige in einer anderen Einrichtung unterzubringen.


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Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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