Alcosuisse: Bundesrat konkretisiert Verkaufsstrategie

Bern, 25.04.2012 - Nach der Veröffentlichung der Botschaft über die Totalrevision des Alkoholgesetzes, die den Rückzug des Bundes aus dem Ethanolmarkt vorsieht, hat der Bundesrat heute das Vorgehen im Hinblick auf den Verkauf von Alcosuisse konkretisiert. Die Privatisierung von Alcosuisse erfordert umfangreiche Vorbereitungsarbeiten, die den Beschlüssen des Parlaments jedoch in keiner Weise vorgreifen.

In der Botschaft vom 25. Januar 2012 sind der Grundsatz und die allgemeinen Modalitäten zur Liberalisierung des Ethanolmarktes, zum Rückzug des Bundes aus seiner Monopolistenrolle und zur Privatisierung von Alcosuisse, dem Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), festgehalten. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat gezielte Massnahmen zur optimalen Vorbereitung der Liberalisierung des Ethanolmarktes beschlossen. So dürfen Privatunternehmen, die neu von der freien Lieferantenwahl Gebrauch machen wollen, bereits vor der Abschaffung des Monopols Ethanolmuster einführen, um sich rechtzeitig auf die Zertifizierungsanforderungen vorbereiten zu können. Zudem sollen die Zollerleichterungen, von denen Alcosuisse heute als Alleinimporteur profitiert, in Zukunft allen Importeuren gewährt werden.

Die Privatisierung von Alcosuisse wird in zwei Etappen erfolgen. Zunächst werden die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Aktiven vom heutigen Profitcenter der EAV auf eine Aktiengesellschaft übertragen, die zu 100 Prozent im Besitz des Bundes ist (alcosuisse ag). Danach werden in einem zweiten Schritt die Aktien dieser Gesellschaft als Gesamtpaket an einen Privatinvestor verkauft. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, diese Transaktion möglichst gewinnbringend abzuwickeln (optimaler Netto-Verkaufserlös). Am neuen Privatunternehmen wird sich der Bund nicht beteiligen.

Der Bundesrat konkretisiert mit den heute getroffenen Entscheiden auch die Rollen und die Zuständigkeiten der involvierten Parteien. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird ermächtigt, die nötigen Vorarbeiten zu initialisieren. Dem Bundesrat werden sowohl die auf alcosuisse ag zu übertragenden Rechte, Pflichten und Aktiven wie auch der Verkaufszuschlag zur Genehmigung unterbreitet.

Umsetzung erst nach Genehmigung durch Parlament

Die Vorarbeiten zur Privatisierung von Alcosuisse laufen parallel zu den parlamentarischen Beratungen über die Totalrevision des Alkoholgesetzes. Sie greifen den anstehenden Beschlüssen des Gesetzgebers jedoch in keiner Weise vor. Die Verkaufsverhandlungen werden erst aufgenommen, nachdem das Parlament der Ethanolmarktöffnung und der Privatisierung von Alcosuisse zugestimmt hat. Der Verkauf von alcosuisse ag an einen Privatinvestor erfolgt frühestens nach Ablauf der Referendumsfrist. Die Vorarbeiten werden vor allem deshalb vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen schon in Angriff genommen, damit Alcosuisse und ihre rund 1000 Kunden sich optimal auf die Öffnung des Ethanolmarkts vorbereiten können.

 

Alcosuisse in Zahlen
Der Bedarf der Schweizer Wirtschaft nach Ethanol wird heute durch Alcosuisse, das Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), gedeckt. Alcosuisse übt das Importmonopol des Bundes für Ethanol aus. In dieser Funktion versorgt es rund 1000 Kunden aus dem pharmazeutischen, chemischen, kosmetischen und industriellen Bereich sowie der Lebensmittelindustrie zu kostendeckenden Preisen mit Ethanol. Seine beiden Betriebe in Delémont (JU) und Schachen (LU) weisen zusammen eine Lagerkapazität von knapp 390 000 Hektoliter auf, verteilt auf 86 Tanks, von denen sich 24 unterirdisch in Stollen befinden. Zudem ist Alcosuisse die Denaturierungsstelle des Bundes und stellt die Markt-trennung zwischen dem industriell genutzten Ethanol (steuerbefreit) und dem Ethanol zu Trinkzwecken (der Alkoholsteuer unterliegend) sicher. Das Profitcenter der EAV, das heute 31 Mitarbeitende beschäftigt, hat 2011 die Schweizer Industrie mit rund 466 000 Hektolitern Ethanol beliefert.


Adresse für Rückfragen

Alexandre Schmidt, Direktor Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV),
+41 31 309 12 64, info@eav.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44279.html