Gute Noten für die Wohnraumförderung mit zinsgünstigen Darlehen

Grenchen, 24.04.2012 - Dank zinsgünstiger Darlehen aus dem so genannten Fonds de roulement können viele gemeinnützige Wohnbauträger ihre Neubau- und Erneuerungsprojekte überhaupt erst finanzieren und realisieren. Zudem leisten die Darlehen einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Tragbarkeit der angebotenen Wohnungen. Bei der Abwicklung der Darlehensgewährung besteht kein Handlungsbedarf. Dies sind die Hauptergebnisse einer kürzlich abgeschlossenen Evaluation.

Die im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) durchgeführte Evaluation der Darlehen aus dem Fonds de roulement zeigt, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger mit dieser Bundesunterstützung und der Form ihrer Abwicklung über die beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zufrieden sind. Besonders geschätzt werden die Beratung durch die Dachorganisationen, die flexible Auszahlung und die Amortisationsbedingungen. Beansprucht werden die nachrangig gewährten Darlehen vor allem wegen der geringen Kosten – der aktuelle Zinssatz beträgt 1,5% – und weil sie vorübergehend als Eigenkapitalersatz eingesetzt werden können. Rund ein Drittel der Befragten bemängelt den Aufwand im Zusammenhang mit der Gesuchseingabe.

Kleinere und jüngere Bauträger sind besonders auf die Darlehen angewiesen. Sie wären ohne öffentliche Finanzierungshilfe vielfach nicht imstande, ihre Bauprojekte zu realisieren. Grössere Bauträger könnten momentan dank günstigen Finanzierungsalternativen häufig auch ohne Bundesunterstützung ihre Vorhaben umsetzen. In diesen Fällen bewirken die Darlehen jedoch eine Vergünstigung der Wohnungsmieten. Deshalb kann gemäss Evaluation nur bedingt von Mitnahmeeffekten gesprochen werden. Die Evaluation empfiehlt die Weiterführung des Förderinstruments und macht Vorschläge für Vollzugsverbesserungen. Darauf hat das BWO bereits reagiert und auf den 1. Januar 2012 die Darlehensbedingungen geringfügig angepasst.

Die Darlehen aus dem Fonds de roulement stehen ausschliesslich gemeinnützigen Wohnbauträgern (Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen etc.) zur Verfügung. Pro Wohnung werden maximal 30‘000 Franken gewährt. Die Darlehen sind innert 20 Jahren zu amortisieren. Sie bilden zusammen mit den verbürgten Anleihequoten der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW gegenwärtig die wichtigsten Instrumente der Wohnraumförderung des Bundes. Der Fonds hat aktuell einen Bestand von gut 400 Millionen Franken und soll in den nächsten Jahren durch weitere Bundeseinlagen auf über 500 Millionen Franken aufgestockt werden. Seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) 2003 sind jährlich im Schnitt 1‘500 Wohnungen mit Darlehen gefördert worden.

Der ausführliche Bericht sowie eine Kurzfassung stehen auf der Website des BWO zur Verfügung.


Adresse für Rückfragen

Lukas Walter, BWO, Bereich Grundlagen und Information, Tel. +41 32 654 91 93



Herausgeber

Bundesamt für Wohnungswesen
http://www.bwo.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44252.html