WEKO hat mit Leitentscheiden den Schweizer Markt weiter geöffnet

Bern, 24.04.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im letzten Jahr mit wichtigen Entscheiden für mehr Wettbewerb gesorgt. Dabei hat sie auch eine positive Zwischenbilanz über die Meldungen und Verfahren wegen Nichtweitergabe von Währungsvorteilen sowie zur Sicherstellung des Wettbewerbs bei Glasfaserkooperationen gezogen.

Die WEKO hat im vergangenen Jahr mehrere wichtige Leitentscheide gefällt. Daraus hat sie namentlich die folgenden Grundsätze festgehalten:

  • Beschränkungen des Online-Handels sind grundsätzlich nicht zulässig;
  • Wettbewerbsbehörden haben in ihren Verfahren die Interessen von allen möglichen Betroffenen (Volkswirtschaft, Unternehmen und insbesondere der Konsumentinnen und Konsumenten) zu berücksichtigen;
  • offene Märkte und Parallelimporte sind ein wichtiges Instrument um den Wettbewerb zu fördern und zu gewährleisten;
  • um Submissionsabreden nachhaltig zu bekämpfen, muss in einzelnen Branchen eine eigentliche „Kartellkultur" aufgebrochen werden.

Im Zusammenhang mit dem starken Franken und der fehlenden Weitergabe von Währungsvorteilen hat das Sekretariat der WEKO 95 % der rund 400 eingegangenen Meldungen erledigt oder zu einem kleinen Teil an die Preisüberwachung weitergeleitet. Aus einem Teil der Meldungen gingen kleinere und grössere Verfahren hervor: 6 Untersuchungen (1 abgeschlossen), 6 Vorabklärungen (2 abgeschlossen) und 14 Marktbeobachtungen (6 abgeschlossen).

Bei den Glasfaserkooperationen sind die meisten Kooperationsvorhaben zwischen den Elektrizitätswerken und Swisscom entsprechend den Bemerkungen des Sekretariats der WEKO angepasst worden. Bei einzelnen Kooperationen sind die Diskussionen noch im Gang. Aufgrund seiner ausführlichen Analyse hat das Sekretariat der WEKO im letzten Sommer bei einzelnen Klauseln die Gefahr der Beseitigung des Wettbewerbs moniert.


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