Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall soll verbessert werden

Bern, 25.04.2012 - Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, bis im Sommer 2013 einen Gesetzesentwurf für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NIS und Schall auszuarbeiten. Das künftige Gesetz soll unter anderem den Einsatz von NIS in Solarien oder bei kosmetischen Anwendungen sowie die Handhabung von Laserpointern, regeln, um die Bevölkerung vor allfälligen gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat Gesetzeslücken schliessen. Es soll Produkte und Anwendungen erfassen, die die Gesundheit gefährden können, aber in den bestehenden Regulierungen bisher nicht oder nur zum Teil erfasst sind. Der grösste Handlungsbedarf besteht dabei bei Laserpointern oder beim Einsatz von starker NIS in Solarien oder bei kosmetischen Behandlungen.

Bei einer Gesundheitsgefährdung sollen Produkte und Anwendungen entweder verboten, eingeschränkt oder einer Bewilligunspflicht unterstellt werden können. Gleichzeitig sollen Rahmenbedingungen es erlauben, die Entwicklung dieser neuer Technologien besser zu verfolgen, Gesundheitsrisiken rechtzeitig zu erkennen und allenfalls Präventions- und Vorsorgemassnahmen zu treffen.

NIS umfasst optische Strahlung (ultraviolette Strahlung, sichtbares Licht, infrarote Strahlung) und elektromagnetische Felder EMF. Schall inklusive die nicht  hörbaren Bereiche Ultraschall und Infraschall weist eine ähnliche Problematik auf. Seit den 1990er Jahren sind entsprechende neue Technologien auf dem Vormarsch.


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