Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht; Bundesrat setzt ZGB-Änderung auf den 1. Januar 2013 in Kraft
Bern, 23.04.2012 - Die Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht rückt näher: Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
Die am 30. September 2011 vom Parlament verabschiedete Änderung des ZGB verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich Name und Bürgerrecht. Damit wirkt sich die Eheschliessung grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheschliessenden aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gleiche Möglichkeit steht inskünftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.
Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder - falls diese verschiedene Namen tragen - jenen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll.
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