Physiotherapie: neue Tarifverträge

Bern, 18.04.2012 - Der Bundesrat hat neue Tarifverträge zwischen den Krankenversicherern und dem Schweizerischen Verband freiberuflicher Physiotherapeuten genehmigt. Diese Vereinbarungen, die bis zum 31. Dezember 2012 gelten, betreffen nicht alle Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Sie haben keine Präzedenzwirkung auf neue Tarifverhandlungen.

Mit diesen neuen Verträgen wird die Rechtsunsicherheit vorläufig beseitigt, die durch die Kündigung des nationalen Tarifvertrags im Anschluss an die gescheiterten Tarifverhandlungen entstanden ist. Im Dezember 2009 hatte Physioswiss den nationalen Tarifvertrag gekündigt, den das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer KSK und der Schweizer Physiotherapie Verband SPVabgeschlossen hatten. Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zwischen Physioswiss und der Tarifsuisse AG, der Rechtsnachfolgerin des KSK in dieser Sache, lief der Vertrag am 30. Juni 2011 ab und hinterliess eine gewisse Rechtsunsicherheit.

Am 5. Juli 2011 legte die Tarifsuisse AG im Namen der Vertragsparteien (49 Krankenversicherer und der Schweizerische Verband freiberuflicher Physiotherapeuten, SVFP) dem Bundesrat einen nationalen Tarifvertrag für die Physiotherapie zur Genehmigung vor. Helsana (auch im Namen von KPT und Sanitas) und der SVFP reichten am 9. August 2011 einen weiteren gleichlautenden Tarifvertrag ein. Beide Verträge verweisen auf die Tarifstruktur, auf der die gekündigte Vereinbarung beruhte.


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