Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen

Bern, 10.04.2012 - Im Jahr 2011 hat die Bundeskanzlei der Berner Fachhochschule (BFH) den Auftrag erteilt, eine Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei hat die Studie heute veröffentlicht. Die Vorschläge der BFH, welche aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nur längerfristig umgesetzt werden können, werden in die laufende Weiterentwicklung von Vote électronique einfliessen.

Im Februar 2011 hat die Bundeskanzlei der BFH den Auftrag erteilt, die Möglichkeit der Entwicklung eines verifizierbaren Vote électronique-Systems für Wahlen und Abstimmungen zu prüfen. Im August 2011 hat das Forschungsteam rund um Prof. Dr. Eric Dubuis und Prof. Dr. Rolf Haenni der Bundeskanzlei die Studie „Konzept und Implikationen eines verifizierbaren Vote électronique-Systems" unterbreitet. Nach einer Bundeskanzlei-internen Evaluation der Studie wurde bis Ende Januar 2012 auch noch eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt.

Das Konzept
Die BFH hat ein umfassendes Konzept für ein sicheres und verifizierbares Vote électronique-System vorgelegt. Im Zentrum des Konzepts steht ein kryptographisches Wahlprotokoll, das darauf ausgelegt ist, die kritischen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und die Verifizierung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Stimmgeheimnisses zu ermöglichen (Kernelemente der Studie vgl. S. 2).

Perspektiven zur Weiterentwicklung von Vote électronique
Nach Einschätzung der Bundeskanzlei stellt der Vorschlag der BFH eine längerfristige Perspektive dar. Kurz- bis mittelfristig kann er aus logistischen, finanziellen und politischen Gründen nicht umgesetzt werden. Er dient dennoch der aktuellen Weiterentwicklung von Vote électronique: Bund und Kantone arbeiten bereits heute an Konzepten zur Umsetzung der Verifizierbarkeit in den bestehenden Systemen. Die Studie der BFH hilft dabei als Referenz.

Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen des dritten Berichtes des Bundesrates zu Vote électronique - vorgesehen für Sommer 2013 - vertieft erörtert. Dabei werden auch ihre Auswirkungen auf die Zukunft der elektronischen Stimmabgabe über das Internet untersucht.


Verifizierbarkeit: Eine Definition
Verifizierbare Systeme sollen es den Stimmberechtigten ermöglichen, die Korrektheit des Abstimmungs- bzw. Wahlergebnisses nachzuvollziehen. Dies erlaubt den Stimmberechtigten zu überprüfen, ob die eigene Stimme im Sinne ihrer Abgabe im Ergebnis enthalten ist. Andererseits sollen sie nachvollziehen können, dass das Ergebnis alle abgegebenen gültigen Stimmen berücksichtigt.

Das Konzept der BFH in Kürze
Gemäss dem Konzept sollen für die Verifizierung sämtliche im Stimmabgabe- und Auszählungsprozess anfallenden Daten veröffentlicht werden. Die einzelnen Schritte könnten somit von einer beliebigen Person oder Stelle nachvollzogen und überprüft werden. Zur Wahrung des Stimmgeheimnisses sieht das System sogenannte Treuhänder (Institutionen bzw. Einzelpersonen) vor. Ihre Aufgabe besteht darin, geheime Informationen vertraulich zu halten, so dass die Stimmen nur bei aktiver Zusammenarbeit aller Treuhänder entschlüsselt werden könnten. Eine sichere Plattform bildet im Konzept der BFH die Grundvoraussetzung für die Einführung der Verifizierbarkeit. Die am häufigsten eingesetzten Plattformen (PCs, Smartphones, etc.) gelten allgemein als anfällig. Mit dem Einsatz eines vertrauenswürdigen Wahlgeräts, mit dem die eigentliche Wahlhandlung durchgeführt wird, würde das Problem der unsicheren Plattformen umgangen. Dies würde Wahlen und Abstimmungen gemäss BFH noch sicherer machen.


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