Rückzug von Coca-Cola in Belgien und Frankreich; Coca-Cola Schweiz muss handeln
Bern, 17.06.1999 -
Heute morgen haben im Bundesamt für Gesundheit (BAG) Gespräche zwischen der Firma Coca-Cola Schweiz und dem BAG zur Problematik der Grauimporte in der Westschweiz stattgefunden. Das Ergebnis der Gespräche ist, dass Coca-Cola
- in der ganzen Schweiz umfassend über bisherige Erkenntnisse und betroffene Produkte informiert (Pflicht zur Auskunft und Selbstkontrolle laut Lebensmittelgesetz)
- den Konsumentinnen und Konsumenten mitteilt, wie sie Dosen belgischer Herkunft erkennen und wo diese abgegeben werden können
- entsprechend dem Lebensmittelgesetz für den Rückzug verdächtiger Chargen aus dem Handel sorgt
- den kantonalen Vollzugsorganen zur Kontrolle die nötigen Informationen bezüglich Grauimporten zur Verfügung stellt
- zusätzliche Informationen zu den Erkrankungen in Belgien einholt und dem BAG zur Verfügung stellt.
Die Kantonschemiker sind im Begriff, die von Coca-Cola getroffenen Massnahmen durch Kontrollen und Analysen zu überprüfen. Nach Angaben der Coca-Cola Schweiz befinden sich im ordentlichen Vertrieb nach wie vor nur in der Schweiz oder Österreich hergestellte Produkte. Die Herkunft von Produkten der Firma Coca-Cola lässt sich anhand der Etiketten oder Verschlüsse feststellen. Sämtliche in der Schweiz abgefüllten Flaschen tragen die Aufschrift „Coca-Cola Beverages, Dietlikon". Dosengetränke werden aus Österreich importiert und tragen die Herstellerbezeichnung „Coca-Cola GmbH, Wien".
Adresse für Rückfragen
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Bundesamt für Gesundheit
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