Bundesrat für einheitliche Regeln beim Vertrieb von Finanzprodukten

Bern, 28.03.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Kundenschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten zu erarbeiten.

Die internationale Entwicklung verlangt generell einen verbesserten Kundenschutz im Finanzmarktrecht. Zudem hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in ihrem kürzlich veröffentlichten Positionspapier die Forderung nach klaren Verhaltensregeln und verbesserten Produktedokumentationen gestellt. Unterschiedliche Regulierungsniveaus können sich stark negativ auf den Marktzutritt, die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes auswirken. Auch soll aus Gründen der Gleichbehandlung und der Wettbewerbsneutralität vermieden werden, dass innerhalb der Schweiz ähnliche Finanzprodukte je nach Finanzdienstleistungserbringer unterschiedlichen Anforderungen unterstehen.

Das EFD wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der FINMA den Handlungsbedarf vertieft zu prüfen und einen Vernehmlassungsentwurf mit den notwendigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten. Die Arbeiten betreffen unterschiedliche Themenkreise, die unter Einbezug von externen Experten, Interessenvertretern und Direktbetroffenen bearbeitet werden.


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