Kokain in Bananenschachteln: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Bern, 22.03.2012 - Ein international operierender Drogenring verfrachtete aus Südamerika stammendes Kokain versteckt in Bananenlieferungen in die Schweiz. Die Organisation verfügte über eine ausgeklügelte Waren- und Finanzlogistik. Ende 2005 geriet der Drogenring ins Visier der Schweizer Justiz. In der Folge eröffneten betroffene Kantone sowie die Bundesanwaltschaft (BA) Strafuntersuchungen. Heute liegen – zum Teil rechtskräftige – kantonale Verurteilungen vor und die BA klagt zwei tatverdächtige Kolumbianer an.

Die BA geht davon aus, dass einer der Männer eine Schlüsselposition innerhalb der transnationalen, arbeitsteiligen Organisationsstruktur wahrgenommen hat. Er soll der Verantwortliche für das hiesige Drogengeschäft gewesen sein. Der zweite Beschuldigte soll als sein Vertrauensmann gehandelt haben. Von der BA international zur Verhaftung ausgeschrieben, wurden die Tatverdächtigen in Spanien festgenommen und im August 2010 bzw. September 2010 an die Schweiz ausgeliefert. Seither befinden sie sich in Haft.

Die BA wirft den beschuldigten Personen vor, in den Jahren 2004 und 2005 an der Einfuhr und Verteilung von rund 660 Kilogramm Kokain in die Schweiz bzw. in der Schweiz beteiligt gewesen zu sein. Das in Böden von Bananenschachteln versteckte Kokain gelangte auf dem Seeweg zunächst von Kolumbien nach Belgien. Von dort aus wurden die Bananen bzw. das Kokain per Lastwagen in die Schweiz transportiert und in der Folge an verschiedene Abnehmer in der Schweiz sowie in Italien verteilt.

Laut Anklage wurden 2006/2007 mit Probelieferungen von Bananen weitere Vorkehrungen getroffen, um erneut grosse Mengen Kokain nach dem beschriebenen Muster - allerdings über andere Routen - in die Schweiz einzuführen.

Die BA wirft den beiden Kolumbianer zudem vor, zwischen 2004 und 2006 aus dem Kokainhandel stammende Drogengelder im Wert von gegen einer halben Million Schweizer Franken gewaschen zu haben.

Während in den Kantonen Tessin, St. Gallen und Zürich für diesen Drogenring tätige Personen bereits zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden (ein Teil dieser Urteile ist rechtskräftig), müssen sich die beiden von der BA angeklagten Kolumbianer vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Die BA erhebt Anklage wegen mehrfach qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 und 2 Betäubungsmittelgesetz, BetmG) und Geldwäscherei (Art. 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB).

Für die beschuldigten Personen gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift ist für die Information der Medien das Bundesstrafgericht in Bellinzona zuständig.


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