Ein neuer Fall von Vogelgrippe bei Wildvögeln

Bern, 29.03.2006 - Das Virus H5 wurde bei einem Haubentaucher in Schaffhausen festgestellt. Damit erhöht sich die Zahl der Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln in der Schweiz auf 31. In Geflügelhaltungen der Schweiz ist die Vogelgrippe nach wie vor nicht aufgetreten.

Da in dieser Region bereits Vogelgrippe-Fälle aufgetreten sind, bestehen die Schutz- und Überwachungszonen schon. Angepasst werden die Zonen im Kanton Genf. Jene Zonen, die wegen des Vogelgrippefalls Ende Februar eingerichtet wurden, werden aufgehoben. Allerdings bleiben die Zonen in den Kantonen Genf und Waadt bestehen, die von zwei grenznahen Fällen in Frankreich herrühren.


In den Schutz- und Überwachungszonen steht das Hausgeflügel unter Quarantäne und wird intensiv überwacht. Die Betriebe sind aufgerufen, ihr Geflügel mit konsequent umgesetzten Hygienemassnahmen zu schützen. Entsprechende Empfehlungen für Geflügelhalter sind auf der Website des BVET unter www.bvet.admin.ch zu finden.
 Für die Bevölkerung stellt die Vogelgrippe keine direkte Gefahr dar. Spaziergänge am See oder in der Natur können ohne weiteres gemacht werden. Als einzige Schutzmassnahme sollte man keine toten oder kranken Vögel mit blossen Händen berühren; den Fund jedoch dem Kantonstierarzt melden. Verhaltensempfehlungen sind auf den Websites des BVET und des BAG (www.bag.admin.ch) einsehbar.


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