Ein neuer Fall von Vogelgrippe bei Wildvögeln
Bern, 29.03.2006 - Das Virus H5 wurde bei einem Haubentaucher in Schaffhausen festgestellt. Damit erhöht sich die Zahl der Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln in der Schweiz auf 31. In Geflügelhaltungen der Schweiz ist die Vogelgrippe nach wie vor nicht aufgetreten.
Da in dieser Region bereits Vogelgrippe-Fälle aufgetreten sind, bestehen die Schutz- und Überwachungszonen schon. Angepasst werden die Zonen im Kanton Genf. Jene Zonen, die wegen des Vogelgrippefalls Ende Februar eingerichtet wurden, werden aufgehoben. Allerdings bleiben die Zonen in den Kantonen Genf und Waadt bestehen, die von zwei grenznahen Fällen in Frankreich herrühren.
Für die Bevölkerung stellt die Vogelgrippe keine direkte Gefahr dar. Spaziergänge am See oder in der Natur können ohne weiteres gemacht werden. Als einzige Schutzmassnahme sollte man keine toten oder kranken Vögel mit blossen Händen berühren; den Fund jedoch dem Kantonstierarzt melden. Verhaltensempfehlungen sind auf den Websites des BVET und des BAG (www.bag.admin.ch) einsehbar.
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