EKM: Ein wichtiger Schritt zur Berufslehre für jugendliche Sans-Papiers

Bern, 05.03.2012 - Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen zeigt sich erfreut, dass künftig jugendliche Sans-Papiers die Möglichkeit erhalten sollen, eine Berufslehre zu absolvieren. Die nun vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung entspricht in weiten Teilen den Empfehlungen zum Thema Sans-Papiers, welche die EKM Ende 2010 vorgelegt hatte.

Der Bundesrat will jugendlichen Sans-Papiers eine Berufslehre ermöglichen. Am 2. März hat er eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollten Jugendliche aus Familien, die sich nicht rechtmässig in der Schweiz aufhalten, eine Aufenthaltsbewilligung für diesen Zweck erhalten; unter der Bedingung, dass sie mindestens 5 Jahre die Schule in der Schweiz besucht haben und integriert sind. Ein entsprechendes Gesuch muss direkt nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit eingereicht werden.

Diese pragmatische Massnahme stellt eine gute Lösung für die Jugendlichen dar, die für ihre Situation nicht verantwortlich gemacht werden können. Ihnen weiterhin den Zugang zur Berufslehre zu verweigern, würde sie sozial an den Rand drängen und fürs Leben prägen, hier wie auch im Herkunftsland der Eltern.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Eltern und Geschwister ein eigenes Härtefallverfahren nach bisherigem Recht durchlaufen müssen. Die EKM hatte ein befristetes Aufenthaltsrecht für die Zeit der beruflichen Grundausbildung auch für den Rest der Familie vorgeschlagen.

 


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