Bundesrat genehmigt Bericht zu CO2 und Corporate Governance

Bern, 02.03.2012 - Der Bundesrat hat am 2. März 2012 den Bericht „CO2 und Corporate Governance“ genehmigt. Eine Anpassung der Rechtsgrundlagen, damit CO2 ein verbindlicher Bestandteil der Corporate Governance wird, hält der Bundesrat nicht für zielführend. Ein 2009 vom Nationalrat überwiesenes Postulat hatte entsprechende Abklärungen verlangt.

Corporate Governance verpflichtet Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gegenüber dem Kapitalgeber zu guter Unternehmensführung. Sie umfasst obligatorische und freiwillige Massnahmen wie das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken, das Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen sowie das Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien. Wichtig ist dabei die Offenlegung von Unternehmensinformationen insbesondere über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, Unternehmensziele, Eigentumsverhältnisse, Risikofaktoren sowie der Corporate-Governance-Strukturen.

Vor diesem Hintergrund verlangte alt Nationalrat Markus Zemp in seinem 2007 eingereichten Postulat (07.3661), es solle geprüft werden, ob das Treibhausgas CO2 zum obligatorischen Bestandteil der Corporate Governance erklärt werden könnte.

Der Bundesrat hat am 2. März 2012 den Bericht „CO2 und Corporate Governance" genehmigt und die Abschreibung des Postulats beantragt.

Bundesrat will Corporate Social Responsibility fördern

Gemäss Bericht verlangen die bestehenden Rechtsgrundlagen zur Corporate Governance keine Offenlegung von Umweltinformationen. Eine Anpassung dieser Grundlagen, damit CO2 ein verbindlicher Bestandteil der Corporate Governance wird, hält der Bundesrat nicht für zielführend. Er kommt zum Schluss, dass diesbezügliche Fragen vielmehr in den Bereich der Corporate Social Responsibility (verantwortungsvolles Unternehmensverhalten) gehören. Diese zielt auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen ab.

In der Corporate Social Responsibility sind auch Informationen über CO2-Emissionen, Massnahmen, Risiken des Klimawandels und Strategien zu deren Bewältigung enthalten. Die Berichterstattung ist zwar freiwillig, aber Unternehmen sind aus Imagegründen zunehmend zur Offenlegung bereit. Angestrebt werden soll eine Standardisierung dieser Informationen. Der Bundesrat ist bereit, sich im Rahmen der bestehenden Initiativen für eine Harmonisierung einzusetzen.


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Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 64 94



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