Wesentlich mehr Geld für die Bahninfrastruktur

Bern, 02.03.2012 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, für die Jahre 2013-2016 für Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur von SBB und Privatbahnen insgesamt 9,449 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit den erhöhten Erträgen aus dem Verkauf von Trassen und den Beiträgen der Kantone steigen die den Bahnen zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zu 2010 um durchschnittlich gut 600 Millionen Franken. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat heute ans Parlament überwiesen. Vorbehalten bleiben die Beschlüsse von Bundesrat und Parlament zum Sparprogramm.

Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft beantragt der Bundesrat für die vier Jahre 2013-2016 insgesamt 9,449 Milliarden Franken in Form von Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträgen: 6,624 Milliarden für die Infrastruktur der SBB und 2,825 Milliarden für die Infrastrukturen der Privatbahnen.

Mit der Erhöhung der Beiträge des Bundes und mit der bereits früher beschlossenen Anpassung des Trassenpreissystems stehen der SBB und den Privatbahnen ab 2013 deutlich mehr Mittel zur Verfügung, als dies bisher der Fall war. Damit kann der von den Bahnen geltend gemachte Mehrbedarf für die Substanzerhaltung der Eisenbahninfrastruktur und die Weiterführung der bereits vereinbarten Erweiterungsinvestitionen finanziert werden. Zudem werden zusätzliche Erweiterungen in begrenztem Umfang aufgenommen. Die Aufstockungen des Zahlungsrahmens für die SBB-Infrastruktur und des Verpflichtungskredits für die Privatbahnen werden durch eine entsprechende Reduktion im FinöV-Fonds kompensiert. In den Jahren 2013-2016 beträgt diese Kompensation insgesamt 650 Millionen Franken.

Für den Bund ist prioritär, dass das bestehende Netz trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in einem guten Zustand erhalten und laufend an den Stand der Technik angepasst werden kann. Die Mittel für die Erweiterungsinvestitionen können aus diesem Grund nicht weiter erhöht werden. Eine zusätzliche Erhöhung des Zahlungsrahmens beziehungsweise des Verpflichtungskredits für darüber hinaus gehende Erweiterungsinvestitionen zu Lasten des FinöV-Fonds würde zu einer Verzögerung von Eisenbahngrossprojekten führen und wird daher vom Bundesrat abgelehnt. Die Erhöhung der Mittel steht zudem unter dem Vorbehalt des neuen Konsolidierungsprogramms (KAP 2014), welches auch vom öffentlichen Verkehr signifikante Einsparungen erfordert.


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