Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 2,5 Prozent

Grenchen, 01.03.2012 - Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2011 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,45 Prozent auf 2,39 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 2,5 Prozent.

Aufgrund der vom Bundesrat am 26. Oktober 2011 beschlossenen Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sind für die Festlegung des Referenzzinssatzes seit Dezember 2011 die kaufmännischen Rundungsregeln massgebend. Somit resultiert bei der heutigen Zinslage ein neuer Referenzzinssatz, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,63 Prozent steigt oder auf 2,37 Prozent sinkt. Im ersten Fall kann der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht werden, im zweiten Fall ist er herabzusetzen.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 2,5 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere aufgelaufene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent, Erhöhungen von Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Mietzinssenkung verrechnet werden kann.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. Juni 2012 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.


Adresse für Rückfragen

Cipriano Alvarez, BWO, Leiter Bereich Recht, Tel. 079 286 05 29, cipriano.alvarez@bwo.admin.ch



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