Finanzplatzstrategie: Bundesrat bekräftigt Stossrichtung

Bern, 22.02.2012 - Der Bundesrat hat heute eine Aussprache zu einer glaubwürdigen Finanzplatzstrategie geführt und die eingeschlagene Stossrichtung bekräftigt. Bis im September 2012 will der Bundesrat entsprechende konkrete Massnahmen vorstellen.

Der Bericht zur Strategie für einen glaubwürdigen, steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz legt dar, mit welchen Schritten die Finanzplatzstrategie des Bundesrates vertieft und konkretisiert werden kann.

Auf einer ersten Ebene sollen die steuerlichen Probleme der Vergangenheit geregelt werden, insbesondere Fälle von im Ausland wohnhaften Kunden, welche Vermögenswerte nicht korrekt versteuert haben. Dies geschieht in Form einer steuerlichen Regularisierung von Vermögenswerten aus bestehenden Kundenbeziehungen, wodurch Rechtsrisiken für Banken sinken.

Auf einer zweiten Ebene wird die internationale Kooperation und die künftige Besteuerung der Kapitalerträge und -gewinne sichergestellt. Dies gliedert sich in drei Teile:

  • Internationale Quellensteuerabkommen als effektives Mittel, Steuerpflichtige unter Wahrung des Schutzes ihrer Privatsphäre gemäss den Regeln ihres Wohnsitzlandes zu besteuern. Trotz zum Teil noch nicht vollständig gelöster Fragen findet dieser Ansatz internationales Interesse und wird vom Bundesrat auch über die schon ausgehandelten Abkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich hinaus weiterverfolgt.
  • Verbesserte Amts- und Rechtshilfe gemäss internationalen Standards. Die entsprechenden Standards werden in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verankert. Im neuen Steueramtshilfegesetz wird die Umsetzung dieser Abkommen weiter konkretisiert. Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei sollen künftig schwere Steuerdelikte berücksichtigt werden.
  • Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Finanzdienstleister als komplementärer Teil. Die bisherigen Sorgfaltspflichten der Banken werden ergänzt, um die Annahme unversteuerter Vermögen besser zu unterbinden. Im Vordergrund stehen verstärkte Sorgfaltspflichten der Banken bei der Entgegennahme von Geldern sowie eine Verpflichtung der ausländischen Kunden zur Selbstdeklaration über die Erfüllung ihrer Steuerpflicht.

Das Ziel des Bundesrates ist es, für den Schweizer Finanzplatz gute Rahmenbedingungen zu schaffen, die seine Wettbewerbsfähigkeit fördern und gleichzeitig weltweite Akzeptanz finden. Missbräuche des Bankgeheimnisses sollen so weit wie möglich verhindert werden.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis im September 2012 konkrete Massnahmen zu erarbeiten. 


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