Revision der Raumplanungsverordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 22.02.2012 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Raumplanungsverordnung eröffnet. Die Verordnung beinhaltet einerseits die Anpassungen an die Ende 2011 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes. Diese Revision wird sämtliche altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen gleichstellen. Andererseits sollen in der Verordnung die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzonen angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Juni 2012.

Nach noch geltendem Raumplanungsgesetz (RPG) muss in Baubewilligungsverfahren teilweise abgeklärt werden, ob eine Wohnbaute ausserhalb der Bauzonen vor 1972 landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich bewohnt wurde. Dies führte im Vollzug oft zu Schwierigkeiten. In Umsetzung einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen haben daher die Eidgenössischen Räte am 23. Dezember 2011 eine Teilrevision des RPG beschlossen, die solche Abklärungen hinfällig werden lässt. Die Referendumsfrist gegen diese Revision läuft am 13. April 2012 aus. Um die neue Regelung möglichst rasch in Kraft setzen zu können, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu der dafür nötigen Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV) bereits heute eröffnet.

Die geltende RPV lässt den Transport von Wärmeenergie aus landwirtschaftlichen Holzheizungen in eine Bauzone nur zu, wenn der Bauernhof an die Bauzone angrenzt. Dieses starre räumliche Kriterium soll nun in der RPV durch ein energetisches Effizienzkriterium ersetzt werden. Damit soll auch eine Motion von Ständerat Werner Luginbühl umgesetzt werden, welche der Ständerat am 12. Juni 2008 und der Nationalrat am 28. April 2009 angenommen haben. Der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet setzt der Öffnung allerdings Grenzen, gehören doch Anlagen zur Erschliessung von Bauzonen grundsätzlich ebenfalls in eine Bauzone.


Adresse für Rückfragen

Stephan Scheidegger, Vizedirektor Bundesamt für Raumentwicklung ARE,
Tel. 031 322 40 65, stephan.scheidegger@are.admin.ch

Rudolf Menzi, Leiter Kommunikation, Bundesamt für Raumentwicklung ARE,
Tel. 031 322 40 55, rudolf.menzi@are.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-43494.html