Gewalt in Paarbeziehungen: Bundesrat verabschiedet Zwischenbericht

Bern, 22.02.2012 - Seit 2009 sind im Kampf gegen die Gewalt in Paarbeziehungen 7 Massnahmen umgesetzt worden. Weitere 7 Massnahmen befinden sich in der Umsetzung und für 4 ist die Umsetzung bis Ende 2016 vorgesehen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Zwischenbericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG zuhanden der Rechtskommission des Nationalrates verabschiedet. Darin wird über den Stand der 20 Massnahmen berichtet, die im bundesrätlichen „Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen“ vom Mai 2009 aufgelistet sind.

Für das Jahr 2010 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik PKS, die zu eben diesen Massnahmen gehört, 15‘768 Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt aus. Dies sind 3 Prozent weniger als im Vorjahr und 41Prozent aller erfassten Gewaltstraftaten. Im gleichen Zeitraum wurden 54 versuchte und 26 vollendete Tötungsdelikte in Paarbeziehungen registriert. Bei den Getöteten handelte es sich um 19 Frauen und 7 Männer; 6 Opfer waren minderjährig.

Zu den 7 umgesetzten Massnahmen, gehört der Bericht „Gewalt in Paarbeziehungen – Bericht zum Forschungsbedarf“. Er identifiziert verschiedene Themenbereiche für die wissenschaftliche Forschung wie „Vorkommen, Muster, Dynamik und Auswirkungen von Gewalt in Paarbeziehungen“, „Staatliche und zivilgesellschaftliche Präventions- und Interventionsmassnahmen“ oder „Paargewalt im Familiensystem: Paare und mit betroffene Kinder“. Zudem entstand unter der Federführung des EBG die Interdepartementale Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt IAHG als zentrale Koordinations- und Vernetzungsplattform für laufende und künftige Handlungsfelder. Für Gerichte und Staatsanwaltschaft wurde ein neues Weiterbildungsangebot erarbeitet.

Umgesetzt werden derzeit 7 Massnahmen. Dazu gehört eine Studie, die aufzeigen soll, welche volkswirtschaftlichen Kosten die Gewalt in Paarbeziehungen in unterschiedlichen Kostenbereichen verursacht wie beispielsweise polizeilichen Interventionen, Strafverfahren und Strafvollzug, Beratungsstellen und anderer Massnahmen für Opfer und gewaltausübende Personen.

Für 4 Massnahmen ist die vollständige Umsetzung bis spätestens 2016 geplant. Eine davon ist die Evaluierung des Artikels zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohung und Nachstellung (Art. 28b ZGB), der seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist, sowie des Verfahrenseinstellungsartikels des Strafgesetzbuches (Art. 55a StBG).

Mit der Umsetzung der 20 Massnahmen befassen sich auf Bundesebene neben dem EBG, das auch für die Koordination zuständig ist, die Bundesämter für Sozialversicherungen BSV, für Gesundheit BAG, für Justiz BJ, für Statistik BFS und für Migration BFM. Die Finanzierung erfolgt über die ordentlichen Budgets.


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