BAZL legt das Schutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich öffentlich auf

Bern, 21.02.2012 - Der Flughafen Zürich hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das vom Bundesgericht verlangte Schutzkonzept für die Anwohner im Süden des Flughafens eingereicht. Das BAZL gibt dieses Konzept nun in die öffentliche Auflage.

Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 zum so genannten vorläufigen Betriebsreglement (vBR) hatte das Bundesgericht unter anderem die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL innert Jahresfrist ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Die Flughafenbetreiberin hat dieses Konzept innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht. 

Nach einer ersten pauschalen Prüfung des Dossiers legt das BAZL das Schutzkonzept Süd in den betroffenen Gemeinden öffentlich auf. Es handelt sich um Opfikon-Glattbrugg, Wallisellen, Dübendorf und Zürich (Schwamendingen). Die Einsprachefrist läuft vom 27. Februar bis zum 28. März 2012. Vor seinem abschliessenden Entscheid holt das BAZL auch die Stellungnahmen der Lärm-Fachstellen des Kantons Zürich und des Bundes ein. 

 


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